Ehrenbürgerrecht

Das Recht zur Vergabe des Ehrenbürgerrechts an Personen, die sich um Kassel besonders verdient gemacht haben, liegt bei der Stadtverordnetenversammlung. Die Ausfertigung und Überreichung der Urkunde ist Aufgabe des Magistrats, vertreten durch den Oberbürgermeister.

Dr. Eva-Maria Schulz-Jander ist seit dem 3. Februar 2020 die neueste Ehrenbürgerin der Stadt Kassel. Links Oberbürgermeister Christian Geselle und rechts Stadtverordnetenvorsteher Volker Zeidler.

Wussten Sie, dass schon der erste Kasseler Oberbürgermeister Karl Schomburg mit einer Schuldenlast zu kämpfen hatte? Dass der erste Ehrenbürger Kassels bis heute der jüngste geblieben ist? Dass ein millionenschwerer und bei Weltausstellungen umjubelter Industrieller seiner Heimatstadt ein komplettes Heilbad schenkte? Dass der spätere Reichskanzler Otto von Bismarck in seinen Studententagen gern feucht-fröhliche Ausflüge nach Kassel unternahm? Dass eine Überlebende des Holocausts trotz der schrecklichen Erfahrungen hunderte Kilometer zu Fuß zurücklegte, um wieder nach Kassel zurückzukehren?

All das und noch viel mehr ist hier in den Kurzbiographien der jetzigen und historischen Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger nachzulesen, die die Fuldastadt seit 1830 ernannt hat. Klicken Sie auf die Namen und gehen Sie mit diesen herausragenden Persönlichkeiten auf eine besondere Reise durch Kassel.

Wegen der besonderen Bedeutung dieser Ehrung wird die Urkunde vom Oberbürgermeister und dem Stadtverordnetenvorsteher unterschrieben. Die Ehrenbürgerschaft wird auf Lebenszeit verliehen und endet rechtlich mit dem Tod der oder des Geehrten. Die Stadtverordnetenversammlung kann das Ehrenbürgerrecht jedoch auch zu Lebzeiten wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.