Dr. Elisabeth Selbert

Private Fotografie: Elisabeth Selbert: Portraitaufnahme

Mutter des Grundgesetzes erreichte Gleichberechtigung

Dr. Elisabeth Selbert war für die SPD Mitglied des Parlamentarischen Rates, der 1948 zusammentrat mit der Aufgabe, das Grundgesetz der Bundesrepublik zu erarbeiten und zu beschließen. Sie initiierte mit großem Einsatz die anfangs kontrovers diskutierte Formulierung von Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Die spätere Rechts- und Staatswissenschaftlerin heiratete einen Mann aus einer bekannten Niederzwehrener Familie. Nach der Geburt zweier Söhne legte sie als Externe das Begabtenabitur ab und begann ihr juristisches Studium. Da ihr Mann als SPD- Parteimitglied 1933 aus dem Staatsdienst entlassen wurde, sorgte Sie in der Nazi-Zeit für das Familieneinkommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie von 1946 bis 1958 Mitglied des Hessischen Landtags und von 1946 bis 1952 Stadtverordnete in Kassel. Zeit ihres Lebens war die Gleichberechtigung von Mann und Frau Selberts herausragendes Thema, sowohl im politischen Leben als auch in der Anwaltskanzlei in Kassel.

Die Hessische Landesregierung lobt seit 1983 den „Elisabeth-Selbert-Preis“ für journalistische und wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Gleichberechtigung von Mann und Frau aus. Ihre Heimatstadt ehrte ihr Andenken mit der Benennung des Bürgerhauses in Niederzwehren und einer Promenade, ebenso erinnert die Elisabeth-Selbert-Halle im Rathaus an sie.

Animationsfilm zum Leben und Wirken von Elisabeth Selbert