Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist täglich für den lebensmittelrechtlichen Verbraucherschutz in Produktionsbetrieben, Gaststätten, Wochen- und Supermärkten und beim Transport im Einsatz.

Lebensmittel­überwachung

Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist täglich möglichen Missständen auf der Spur, in Herstellerbetrieben, im Handel und in Gaststätten sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Mit unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und gezielten Probenuntersuchungen achten die Überwachungsbehörden darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden. Dabei werden die in Gaststätten und Imbissständen angebotenen Speisen ebenso geprüft, wie die Waren aus dem Supermarkt oder in der Eisdiele von nebenan.

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Bedarfsgegenstände sind z.B.

  • Verpackungsmaterialien für Lebensmittel,
  • Geschirr,
  • Reinigungsmittel,
  • Kleidung etc..

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Jede/r Lebensmittelunternehmer/in muss seit dem 01.01.2006 seine(n)/ihre(n) Betrieb(e) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Registrierung anzeigen.  Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch auch wirklich eingehalten werden.

Dabei achten wir auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften, die Sauberkeit, die ordnungsgemäße Lagerhaltung und Kühlung von Lebensmitteln und den Frischezustand der Produkte.

Bei erheb­li­chen hygie­ni­schen Mängeln kann auch die Unter­sa­gung der Herstel­lung von Lebens­mit­teln sowie eine Betriebs­schlie­ßung die Folge sein. Bei schwer­wie­gen­den Verstößen wird ein Straf­ver­fah­ren einge­lei­tet.  Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

 Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel

Anschrift und Öffnungszeiten

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Informationen zum Thema

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Bildnachweise

  • lev dolgachov