Um gewerbetreibenden Lebensmittelunternehmen hierbei Hilfestellung zu geben, hat eine Arbeitsgruppe der nordhessischen Veterinärämter nachfolgende Informationsblätter entworfen.
Ausstattung / Betriebsräume
Anforderungen an einen Lebensmittelverkaufsraum PDF-Datei 351 kB
Anorderungen an eine ortsfeste Verkaufseinrichtung PDF-Datei 132 kB
Anforderungen an eine bewegliche Verkaufseinrichtung (bspw. Imbisswagen) PDF-Datei 180 kB
Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc. PDF-Datei 353 kB
Anforderungen an ein Käsefachgeschäft oder eine Käseverkaufsabteilung PDF-Datei 146 kB
Anforderungen an eine Eisdiele PDF-Datei 359 kB
Anforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus PDF-Datei 366 kB
Anforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei PDF-Datei 361 kB
Anforderungen an einen Fleischereifilialbetrieb oder einen Fleischereiverkaufsraum PDF-Datei 359 kB
Anforderungen an die Ausstattung eines Imbisstandes auf Vereins- und Straßenfesten PDF-Datei 431 kB
Anforderung an eine handwerkliche Kelterei PDF-Datei 367 kB
Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung - kurz PDF-Datei 451 kB
Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung - lang PDF-Datei 287 kB
Herstellung / Hygiene
Anforderungen an die Herstellung von roheihaltigen Speisen PDF-Datei 353 kB
Anforderungen an den hygienischen Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen PDF-Datei 321 kB
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel PDF-Datei 87 kB
Anforderungen an ein Büfett oder einer Theke zur Selbstbedienung PDF-Datei 83 kB
Anforderungen an das Frittieren PDF-Datei 86 kB
Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung PDF-Datei 134 kB
Kennzeichnung
Sonstiges
Weitere Merkblätter (extern)
Hygiene beim Umgang mit Mehrweg-Bechern, -Behältnissen und –Geschirr
Lebensmittel für besonders empfindliche Personengruppen
Zu besonders empfindlichen Personengruppen zählen Menschen, deren körpereigene Abwehrkräfte gegenüber lebensmittelbedingten Infektionen beeinträchtigt oder noch nicht vollständig ausgebildet sind. Dazu gehören kleine Kinder bis zum 5. Lebensjahr, Senioren (insbesondere, wenn ihre Abwehrkräfte geschwächt sind), Schwangere und Menschen, deren Abwehrkräfte durch Vorerkrankung oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind.