Beschreibung
Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel
Zeiten
Warum sind Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln notwendig?
Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln können den Verderb von Speisen oder sogar schwerwiegende Erkrankungen zur Folge haben. Bei Vereins-, Straßen- und Schulfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann schnell ein großer Personenkreis von solchen Lebensmittelinfektionen betroffen sein. In Privatküchen hergestellte und an Dritte abgegebene Speisen können ein hygienisches Problem bei Festen darstellen. Hygiene in der Küche und am Verkaufsstand ist daher oberstes Gebot. Veranstalter/innen und ehrenamtliche Helfer/innen sollten sich bereits bei der Planung des Festes mit den wichtigsten Hygieneregeln vertraut machen. Wer als ehrenamtlicher Helfer/in mit Lebensmitteln umgeht, muss sich bewusst machen, dass er Verantwortung dafür trägt, dass nur einwandfreie Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Bei der Abgabe von leichtverderblichen Lebensmitteln muss die verantwortliche Person im Besitz einer gültigen Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz sein. Ausnahmen sind beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.
Maßgebend ist die neue Leitlinie des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Sie unter folgendem Link beziehen können: Feste feiern -Leitlinie zur guten Hygiene für Veranstalter (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen:
Kostenlose Checkliste für Vereins- und Straßenfeste (TÜV Süd) (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) haben einen "Leitfaden zur Lebensmittelhygiene für ehrenamtliche Helfer" in zahlreichen verschiedenen Sprachen herausgegeben. Dieser Leitfaden kann daher gut bei der Essensausgabe mit Hilfe nicht-deutschsprachiger ehrenamtlicher Helfer bzw. bei gemeinsamen Veranstaltungen eingesetzt werden: Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Öffnet in einem neuen Tab)