John-F.-Kennedy-Straße

Grundhafte Erneuerung zwischen Harleshäuser Straße und Haardtweg.

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant, in der John-F.-Kennedy-Straße in der Gemarkung 1509 Harleshausen (Flur 11, Flurstück 104/8) und 1533 Kirchditmold (Flur 3, Flurstück 13/8) eine grundhafte Straßenerneuerung aufgrund des Straßenzustandes (Straßenzustandsklasse 6) durchzuführen. Die Straßenbauarbeiten sollen zusammen mit dem Kanalbau durch KASSELWASSER erfolgen. Die John-F.-Kennedy-Straße dient als Schulweg für die Kinder der Ernst-Leinius-Schule, die sich in der Wolfhager Straße befindet. 

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Die Fahrbahn und mehrere südliche Gehwegabschnitte befinden sich in einem baulich schlechten Zustand, die Oberflächen sind rissig, durch Flickstellen gezeichnet und weisen beginnende Schlaglochbildungen auf. Der Straßenzustand ist im kompletten Abschnitt mit der Note 6 bewertet. Der gesamte Abschnitt muss erneuert und neu gegliedert werden. Die Beleuchtung in der John-F.-Kennedy-Straße bleibt aufgrund des technischen Alters (Baudatum 2020/2021) bestehen.

Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei: 

  • A6 Fußverkehrsfreundliche Straßenräume / attraktive öffentliche Räume
  • D6 Stadtverträgliche und integrierte Straßenraumgestaltung

(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)

Radverkehrsförderung
Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. September 2019 zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) und des Verkehrsentwicklungsplans Stadt Kassel 2030 vom 20. Juli 2015 (Nr. 101.17.1751) sind Lücken im Haupt- und Nebenroutennetz zu schließen. Die Oberfläche der Fahrbahn wird neu hergestellt und damit sicherer für die Nutzung des Radverkehrs. 

Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) trägt die Maßnahme positiv zum Ziel ll. (4). bei. 

Fußverkehrsförderung
Der südliche Gehweg hat eine Bestandsbreite von etwa 1,90 m. Im Zuge des Umbaus wird der südliche Gehweg in vorhandener Breite in Pflasterbauweise ausgebaut. Der neue, ebene Gehwegbelag trägt somit positiv für die Fußverkehrsförderung bei.

Klimaschutz
Im heutigen Straßenraum sind Grünflächen in Form von Grünstreifen mit Bäumen vorhanden. Die Grünfläche wird um etwa 0,50 m aufgrund der reduzierten Fahrbahnbreite verbreitert. Zusätzlich wird durch Anpassung der Bordradien in den Zufahrtsbereichen die vorhandene Grünfläche vergrößert. Mit diesen Entsiegelungsmaßnahmen sowie der Einrichtung von 3 Baumscheiben mit Bäumen wird positiv zum Kleinklima beigetragen. Im Vergleich zur heutigen Fläche, werden ca. 135 qm (rund 5 % der Gesamtfläche) durch die Verbreiterung des Grünstreifens sowie durch Herstellung der Baumscheiben zusätzlich entsiegelt.