Straßenbauprojekt Triftweg und Dessenborn

Erstmaliger Ausbau (Endausbau) des „Triftweg“ und eines Teilabschnittes der Straße „Dessenborn“ im Baugebiet „Triftweg“ (3. BA) und „Auf dem Dessenborn“ (2. BA)

Der Streckenabschnitt im Triftweg und Dessenborn liegt im Stadtteil Wolfsanger/Hasenhecke (Gemarkung 1609, Wolfsanger, Flur 12, Flurstück 51/4 und Flur 3, Flurstück 56/9, 46/4 und 46/3).

Notwendigkeit der Baumaßnahme

1. Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur

Die Fahrbahnen am „Triftweg“ und „Dessenborn“ wurden als Vorstufenausbau hergestellt und dienen als provisorische Baustraße zur Erschließung der beiden Baugebiete. Beide Straßenabschnitte sind zurzeit ohne Trennung der Randbereiche zur Fahrbahn, z. B. durch Borde, gekennzeichnet. Die Nutzung durch Fußverkehr ist nur durch Mitbenutzung der Fahrbahnfläche möglich (eingeschränkte Verkehrssicherheit). Ein Parken an den Fahrbahnrändern ist durch die geringe Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Im Zuge des Straßenendausbaus erfolgt eine Neuaufteilung der Straßenquerschnitte gemäß den Festlegungen in den Bebauungsplänen. In beiden Straßenzügen wird das Separationsprinzip umgesetzt (Fahrbahn / Parken, gegliedert durch Baumscheiben / Grünstreifen / Gehwege).

2. Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030

Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:

  •  A2 Trennung von Fuß- und Radverkehr,
  • A6 Fußverkehrsfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume,
  • B1 Erweiterung des Haupt- und Nebenroutennetzes,
  • C2 Ausbau des Tramnetzes,
  • D6 Stadtverträgliche und integrierte Straßenraumgestaltung,

(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)

3. Klimaschutz

Für den gesamten Bebauungsplanbereich „Triftweg“ wurde eine landschaftsplanerische Bestandsaufnahme und –bewertung erarbeitet und in eine Eingriffs- und Ausgleichsberechnung festgehalten. Diese sieht vor, dass am nördlichen Rand des Plangebietes eine im Mittel 80 m breite öffentliche Grünfläche festgesetzt wird. Zur Gliederung der Siedlungseinheiten und zum klimatischen Ausgleich sind entlang des „Triftweg“ und der „Mayenfeldstraße“ ein- und zweireihige Baumreihen geplant und die öffentliche Grünfläche als Streuobstwiese gestaltet. Insgesamt sieht der rechtskräftige Bebauungsplan an der Stückzahl 60 Neupflanzungen vor. Die Bäume werden ab der Straße „Dessenborn“ bis zum Bauende auf freier Strecke in Richtung Hasenhecke beidseitig in einem separaten Grünstreifen bzw. auf einer Mittelinsel gepflanzt.

Das Freiraumkonzept des rechtskräftigen Bebauungsplans „Auf dem Dessenborn“ sieht die Neupflanzungen von Straßenbäumen und die Herstellung einer großen Streuobstwiese vor. Die Neupflanzungen von Straßenbäumen und wegbegleitenden Bäumen umfasst eine Anzahl von insgesamt 147 Stück im ganzen Neubaugebiet. Die zusammenhängende neu anzulegende Streuobstwiese ist an dem zukünftigen nördlichen Siedlungsrand vorgesehen. 

4. Fußverkehrsförderung

Gegenwärtig stehen für die Fußgänger in den Straßenabschnitten des „Triftweg“ und der Straße „Dessenborn“ keine Aufenthaltsflächen und Gehwege zur Verfügung. Im „Triftweg“ ist lediglich auf der südlichen Straßenseite ein Asphaltstreifen für den Fußwegeverkehr durch eine durchgezogene Linie (Schmalstrich) abmarkiert. Nach Abschluss des Straßenendausbaus werden für die Fußgänger beidseitig separat geführte Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m zur Verfügung stehen. An den Kreuzungen werden zusätzlich vorgezogene Seitenräume (Gehwegvorsprünge) baulich geschaffen, um somit ein leichteres und sicheres Überqueren der Fahrbahnen für den Fußverkehr zu ermöglichen. 

5. Radverkehrsförderung

Durch die Erweiterung der Nebenrouten und deren Lückenschluss in den bereits fertiggestellten Straßenabschnitten ergibt sich eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Attraktivität und der Qualität für den Radverkehr. 

Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen ll.(2), ll.(4) und II.(5) bei.