Darstellung der Maßnahme
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant die grundhafte Erneuerung der Leuschnerstraße (K2) in den Stadtteilen Süsterfeld-Helleböhn und Niederzwehren (Gemarkung 1553, Flur 24, Flurstücke 126/22, 122/3, 122/4, 125/17; Gemarkung 1553, Flur 4, Flurstücke 70/11, 33/37, 49/12; Gemarkung 1553, Flur 3, Flurstücke 50/53, 62/8, 61/8). Im Zuge der Neuentwicklung des Magazinhofs soll die Nahmobilität entlang der Leuschnerstraße von Eugen-Richter-Straße bis Am Rennsteig verbessert werden. Dies sieht auch das Radverkehrskonzept 2030 der Stadt Kassel vor. Es sollen Querungsstellen eingerichtet, die Gehwege erneuert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Nach Möglichkeit werden Baumpflanzungen integriert. Der Straßenquerschnitt der Leuschnerstraße wird zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt. Die im Bestand teilweise vorhandenen (zu schmalen) Radfahrstreifen sollen verbreitert werden, die Fahrspuren für den KFZ-Verkehr verschmälert. Aufgrund der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts wird die Baumaßnahme grundhaft erfolgen.
Notwendigkeit der Maßnahme
2.1 Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Die Oberflächen der Fahrbahn sind rissig, durch Flickstellen gezeichnet und weisen z.T. Spurrillen auf. Die Haltestellen sind als Fahrbahnrandhaltestellen nur mit einem Hochbord versehen und damit auch für Niederflurbusse nicht barrierefrei anfahrbar. Die Radfahrstreifen sind nach den aktuell geltenden Richtlinien zu schmal und weisen abgefahrene Markierungen und rissige/unvollständige Roteinfärbungen auf. Die Führung für den Radverkehr ist zudem im Verlauf des Streckenabschnitts nicht einheitlich, sie weist auch Teilstrecken mit einer Regelung „Gehweg/Radfahrer frei“ nach Zusatzzeichen 1022-10 auf.
2.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A1 Querungshilfen an Hauptverkehrsstraßen
- A2 Trennung von Fuß- und Radverkehr
- B1 Erweiterung des Haupt- und Nebenroutennetzes
- B3 Ausbau des Radwegenetzes
- C8 Qualitätssicherung der Infrastruktur und hochwertiger Angebote
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
2.3 Radverkehrsförderung
Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. September 2019 zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) sind Netzlücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Die Radrouten sind komfortabel und durchgängig befahrbar herzustellen und dabei den Kfz-Durchgangsverkehr geeignet zu reduzieren bzw. zu entschleunigen. Die Leuschnerstraße ist nach dem Radverkehrskonzept eine Hauptroute für den Radverkehr in Längsrichtung, weist jedoch als solche erhebliche Qualitätsmängel auf. Diese sollen durch den Umbau im Streckenabschnitt behoben werden. Die Nebenroute über den Glöcknerpfad/Glockenbruchweg quert die Leuschnerstraße. Diese Route soll durch Erleichterung des Linksabbiegens auf der Leuschnerstraße unterstützt werden.
Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen ll.(2) und ll.(3). bei.
2.4 Fußverkehrsförderung
Im Bereich des Glöcknerpfades soll künftig eine Fußgängerschutzanlage in Form einer Lichtsignalanlage zur erleichterten Querung eingerichtet werden. Darüber hinaus soll eine Mittelinsel die Querung für Fußgänger auf Höhe des Magazinhofs/Glockenbruchweg verbessern.
2.5 ÖPNV
Die Haltestellen für die Buslinie werden im Zuge der Neuplanung umverlegt auf Höhe des Magazinhofs und barrierefrei mit Sonderborden ausgebaut. Die Haltestellen rücken dadurch in die Mitte zwischen den Umstiegspunkt Helleböhn an der Eugen-Richter-Straße und der Haltestelle Anne-Frank-Straße. Die Verlegung der Haltestellen näher an den Magazinhof war zudem ein Wunsch aus den Ortsbeiräten.
2.6 Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess wurden auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen geachtet und genderbezogene Kriterien mit der Planung geprüft. Im Ergebnis wird die Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Sicherheit durch die geplante Maßnahme nachhaltig verbessert. Die erhöhte Aufenthaltsqualität und übersichtliche Gestaltung des Straßenraums tragen auch zur Verbesserung der sozialen Kontrolle bei.