Anzeige des Sterbefalles
Wenn der Tod in der eigenen Wohnung eingetreten ist, muss ein Leichenschauschein vom Arzt ausgestellt werden.
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden, welches die erforderliche Sterbeurkunde ausstellt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Tritt der Tod im Krankenhaus ein, erfolgt die Anzeige durch die dortige Verwaltung.
Hinweis: Gehörte die verstorbene Person einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft an, kann die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen werden.
In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung von einem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen erledigt. Auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie und den Ausweis der verstorbenen Person bereithalten.
Innerhalb 36 Stunden nach dem Sterbefall
24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todesfalls muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle oder zu einem Bestatter überführt sein. Eine Aufbahrung zu Hause ist bis zu zwei Tagen möglich. Die Beerdigung sollte spätestens 5 bis 12 Tage nach dem Tod erfolgen. Für eine Feuerbestattung bleiben bis zu 6 Wochen Zeit.
Besteht eine Lebens- oder Unfallversicherung, ist diese innerhalb 24 bzw. 48 Stunden über den Tod der versicherten Person schriftlich zu informieren.
Dies gilt ebenso für die gesetzliche Krankenversicherung. Mitversicherte Familienmitglieder sind nur noch einen Monat versichert.
Ein vorgefundenes Testament ist nach dem Todesfall unverzüglich dem Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen zu übergeben. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Bis zur Trauerfeier und Beerdigung
Nach der Anzeige des Sterbefalles legen Sie die Bestattungsform fest: Art und Ort richten sich in der Regel nach dem Willen des Verstorbenen. Sollte keine kirchliche Beerdigung gewünscht sein, kann das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch einen Trauerredner vermitteln.
Gibt es keine bestattungspflichtigen Angehörigen? |
Können die erforderlichen Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden, kann eine Sozialbestattung in Frage kommen:
Zuständig für alle mit der Bestattung auf den städtischen Friedhöfen zusammenhängenden Angelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung Kassel, Tannenheckerweg 6, 34127 Kassel, Tel. 0561-9 83 95 – 0.
Friedhöfe in Kassel
Das Krematorium gewährleistet termingerechte Einäscherung in Abstimmung mit den Angehörigen und den Bestattungsunternehmen.
Bei Fragen zu Grabschmuck und Grabgestaltung sind die Kasseler Friedhofsgärtnerbetriebe gerne behilflich:
Eine alternative Form der Bestattung ist die Bestattung in einem FriedWald oder RuheForst. Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Bestattungsunternehmen.
Nach der Beisetzung - Dokumente und Formalitäten
Der Tod eines Rentenempfängers sollte beim Rentenversicherungsträger gemeldet und Rentenansprüche geklärt werden.
In allen Angelegenheiten der Witwen/Witwerrente, Waisenrente und allen Fragen rund um Hinterbliebenenrente hilft Ihnen das Versicherungsamt und stellt mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Anträge und leitet diese an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter:
Krankenversicherung, Banken, Sparkassen oder Postscheckamt sind zu informieren. Laufende Verträge müssen gekündigt werden. Wenn keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen besteht, sind Zahlungsanweisungen im Einzelfall nur unter Vorlage eines Erbscheins möglich, den Sie beim Nachlassgericht beantragen können:
Muss die Wohnung gekündigt und abgemeldet werden?
War die verstorbene Person Halter /in eines Kraftfahrzeuges, muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder eventuell umgemeldet werden. Denken Sie hierbei auch an die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Weitere laufende Verträge und Mitgliedschaften sind gegebenenfalls zu kündigen.
Umbettung vor Ablauf der Ruhefristen oder Überführung ins Ausland
Haben Sie Fragen zur Umbettung vor Ablauf der Ruhefristen oder soll der Verstorbene außerhalb Deutschlands bestattet werden?
Trauer- und Sterbehilfe
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie auch von karitativen Organisationen und Behörden. Auch die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den Sozialen Dienst Ihres Bezirkes können Sie in Anspruch nehmen.
Der Hospizverein Kassel berät und begleitet schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige und Freunde:
Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Kassel begleitet und berät lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und ihre Familien:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Hier finden Sie Informationen einer sinnvollen Möglichkeit zur rechtzeitigen persönlichen Vorsorge:
Persönliche Vorsorge im Vorfeld
Weitere hilfreiche Seiten
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.