Beschreibung
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister der Stadt Kassel beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Sterbeurkunde beantragen
Zeiten
| Montag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Hinweis
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