Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss unverzüglich erfolgen.
Bei persönlicher Vorsprache werden die Änderungen werden sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die Ummeldung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Nach Nutzung des Online-Services erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung in der KFZ‐Zulassungsbehörde. Der Fahrzeughalter erhält nach einigen Tagen die Fahrzeugdokumente und Plaketten per Post.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
- Amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein/ihr Personalausweis in Kopie (auch vorläufiger) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Bei persönlicher Vorsprache:
- 27,60 Euro - zusätzlich können weitere Gebühren für Plaketten, Siegel etc. von max. 14 Euro hinzukommen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)
Das Prägen von Kennzeichenschildern ist nicht in den Zulassungsstellen möglich, daher sind diese privat zu beziehen und in den Gebühren nicht berücksichtigt.
Bei Nutzung des Online-Service:
- 45,33 Euro - zusätzlich können weitere Gebühren für Plaketten, Siegel etc. von max. 14 Euro hinzukommen.
Die Gebühren können direkt mit Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlt werden.
Kfz-Versicherung
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die eVB-Nummer telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
- Bei einem Versicherungswechsel bei zugelassenen Fahrzeugen muss von der neuen Versicherung eine elektronische Mitteilung über den Gesamtverband der deutschen Versicherungen (GDV) übermittelt werden. Die Vorlage einer eVB-Nummer ist hierbei nicht ausreichend.
Neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigungen Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen diese neuen Dokumente getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.