Grundstücksan- und Verkauf oder Grundstücksteilverkauf
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit. Die Stadt oder Gemeinde erklärt hierin, ob möglicherweise eine bestehende Beitragspflicht für zukünftige Erschließungs- oder Ausbauleistungen besteht oder ob die Lage des Grundstücks an einem öffentlichen Weg liegt.
Möchten Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen? Zuvor muss eine Bemessung des abzutrennenden Grundstücksteils erfolgen:
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wenn Sie ein solches Grundstück erwerben wollen, benötigen Sie ein „Negativzeugnis“, mit dem die Gemeinde bestätigt, dass sie das Vorkaufsrecht für das Grundstück nicht hat oder nicht ausübt.
Hier finden Sie Hinweise zur Grundsteuer und Informationen zum Eigentumsübergang:
Informationen zum Baugrundstück einholen
Möchten Sie sich über die Möglichkeiten zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens informieren? Als erstes ist zu prüfen, ob das vorhandene Grundstück als Baugrundstück genutzt werden kann.
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung. Zu ihren Aufgaben gehören die Schätzung von Grundstücken oder auch die Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Möchten Sie wissen, wie hoch der Wert des unbebauten Grundstückes ist?
Im Grundbuch können neben den Eigentumsverhältnissen auch Auskünfte über bestehende Belastungen (Hypotheken, Grundschulden ...) eingesehen werden.
Beim Kauf von Grundstücken müssen Sie beachten, dass noch nicht gezahlte Straßenbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen könnten. Ob Ihr Grundstück mit Straßenbeiträgen belastet ist, erfahren Sie bei unserem Bauverwaltungsamt.
Muss erstmalig die Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen durchgeführt werden, können Erschließungsbeiträge auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der Grundstücke zukommen.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Baugrundstück auf einer ehemaligen stillgelegten Deponie liegt oder ob Bodenverunreinigungen vorliegen?
Wenn Sie eine Luftbild-Aufnahme Ihres Grundstückes einsehen wollen, wenden Sie sich an das Kundenzentrum Geodaten:
Rund um Bauantrag und Bauphase
Wollen Sie sich über eine Neubebauung auf einem bereits erworbenen Grundstück informieren?
Der Amtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens und Bestandteil des Bauantrags.
Um rechtliche Hindernisse im Baugenehmigungsverfahren auszuräumen, kann gegebenenfalls eine Baulast in Betracht kommen.
Beispiel: Mit einer Baulast wird die Abstandsfläche, die nicht bebaut werden darf, auf dem Nachbargrundstück gesichert. Soll ein Grundstück bebaut werden, das nicht an eine öffentliche Straße angebunden ist, kann mit einer Baulast eine Zufahrt gesichert werden.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, auf Antrag der Eigentümer oder vier Wochen nach Eintragung in einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag vergeben.
Wird der öffentliche Verkehrsraum durch die Baumaßnahme eingeschränkt, muss dies genehmigt werden.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben, wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich.
Muss während Ihrer Bauphase ein Baum gefällt werden? Manche Bäume unterliegen dem allgemeinen Artenschutz:
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung ist eine Entwässerungsgenehmigung zu beantragen.
Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage besteht, kann Ihr Abwasser über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Eine individuelle Beratung über Grundstücksentwässerung erhalten Sie bei:
Wollen Sie einen Brunnen zur Gartenbewässerung bohren? Eine erlaubnisfreie Benutzung ist der Unteren Wasserbehörde innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.
Liegt Ihr Bauvorhaben vielleicht in einem Gewässer-, Ufer- oder Überschwemmungsgebiet, dann wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörde:
Unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, die einen Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen, bedürfen einer Eingriffsgenehmigung.
Modernisierungs- und Sanierungspläne
Möchten Sie wissen, ob Ihre geplante Sanierung/Modernisierung umgesetzt werden kann (Carport, Dachsanierung, Außenfassadenanstrich…?) Dann wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Annahmestelle der Bauaufsicht:
Wenn Sie einen Homelift ein- oder anbauen lassen wollen, ist
- innerhalb des Hauses keine Genehmigung erforderlich, wenn der Lift/Fahrstuhl eine Höhe von drei Metern nicht überschreitet. Sonst ist vor Inbetriebnahme eine Genehmigung durch den TÜV einzuholen
- Soll der Lift außen angebracht werden, ist eine Genehmigung erforderlich
Hinweise zu staatlichen Fördermöglichkeiten
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben, können Sie die Möglichkeit einer staatlichen Förderung prüfen lassen.
Denkmalschutz
Sollte Ihr Haus denkmalgeschützt sein, bekommen Sie hier Informationen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Energieausweis
Ein Energieausweis dient der energetischen Bewertung von Gebäuden. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist dieser auszustellen und auf Verlangen vorzulegen. Ausstellungsberechtigt sind besonders geschulte Architekten, Bauingenieure und Energieberater.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sonstiges
Möchten Sie ein Wertgutachten über Ihre Immobilie oder Ihr unbebautes Grundstück erhalten?
Wollen Sie Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln veräußern?
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten kann das Schiedsamt eingeschaltet werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.