Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen

Der Gebrauch/die Nutzung städtischer Straßen über den allgemeinen Straßenverkehr hinaus (Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen...) sowie Aufgrabungen in diesen öffentlichen Flächen muss vorab genehmigt werden.

Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 

Anschrift und Öffnungszeiten

Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen

Montag8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag8.30 - 12.30 Uhr
Freitag8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis

nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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