Beschreibung
Bauliche Anlagen (z. B. Carports, Garagen, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Zäune, Stege, Brücken, Hoch-Terrassen, sonstige Bauten), die im Gewässer- und Uferbereich sowie in Überschwemmungsgebieten geplant sind, sind nicht in jedem Fall rechtlich zulässig, da sie ein Abflusshindernis darstellen oder das Gewässerbett verändern und dadurch den Gewässerverlauf behindern oder einschränken können. Ob ein Bauvorhaben in einem Gewässer- und Uferbereich oder in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde angefragt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel