Bauliche Anlagen im Gewässer- oder Uferbereich sowie in Überschwemmungsgebieten

Ob Ihr Bauvorhaben (wie z. B. Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen) in einem Gewässer- und Uferbereich oder Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde anfragen.

Beschreibung

Bauliche Anlagen (z. B. Carports, Garagen, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Zäune, Stege, Brücken, Hoch-Terrassen, sonstige Bauten), die im Gewässer- und Uferbereich sowie in Überschwemmungsgebieten geplant sind, sind nicht in jedem Fall rechtlich zulässig, da sie ein Abflusshindernis darstellen oder das Gewässerbett verändern und dadurch den Gewässerverlauf behindern oder einschränken können. Ob ein Bauvorhaben in einem Gewässer- und Uferbereich oder in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde angefragt werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel