Für ein sicheres und starkes Miteinander
Ob Gewaltprävention, Gesundheitsförderung, Verkehrssicherheit oder soziale Integration – viele Projekte und Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam gegenzusteuern. Einmal im Jahr bietet der Kasseler Präventionstag Einblicke in aktuelle Themen, zeigt erfolgreiche Initiativen und lädt zum Mitmachen und Austauschen ein.
Präventionstag am 30. August – Kommen Sie vorbei!
Am Samstag, den 30. August 2025, lädt die Stadt Kassel von 11 bis 17 Uhr zum großen Präventionstag auf dem Königsplatz ein. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, Mitmachaktionen und viele Informationsstände rund um die Themen Sicherheit, Gewaltprävention, Gesundheit und Beratung. Ob jung oder alt – hier gibt es wertvolle Impulse für den Alltag und Antworten auf viele Fragen, die uns alle betreffen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen – der Eintritt ist frei.
Für die Vorträge gibt es auch in diesem Jahr begrenzte Plätze. Melden Sie sich unten auf dieser Seite direkt an und sichern Sie sich Ihre Teilnahme.
Hintergrund
Von dem Aufzeigen von Suchtgefahren über den Einsatz für den sozialen Frieden bis hin zu konkreten Empfehlungen, wie man sich in bestimmten Konfliktsituationen verhalten sollte - Prävention im Bereich der Sicherheit hat viele Facetten. Ein breites Beratungs‐ und Informationsangebot sensibilisiert und hilft in schwierigen Situationen. Und beim Präventionstag wendet sich der Kasseler Präventionsrat jährlich mit einem aktuellen Thema an die breite Öffentlichkeit.
Programm am Präventionstag 2025
Open Air Programm
- 11 Uhr: Eröffnungsrede von Oberbürgermeister Sven Schoeller
- 11.15 Uhr: Live-Demonstrationen Trickbetrug und Diebstahl
- 12 Uhr: Poetry-Slam - Walter-Lübcke-Schule
- 12.45 Uhr: Preisverleihung Schülerwettbewerb mit Oberbürgermeister Sven Schoeller
- 14 Uhr: Tanzshow "Body and Soul"
- 15 Uhr: Verschiedene Darbietungen
- 16 Uhr: Kirchen im Interview zu sexualisierter Gewalt
- 17 Uhr: Danksagung und gemeinsamer Abschluss
Skaterplatz Dock 4
- 12 bis 17 Uhr: Skate Angebote mit Chillout Area
Vorträge und Workshops beim Präventionstag 2025
Auch in diesem Jahr finden im Rahmen des Präventionstags wieder einige Vorträge statt. Die Plätze sind begehrt und eine Teilnahme kostenlos.
Melden Sie sich auf der Seite des Antragsformulars (Öffnet in einem neuen Tab) an und sichern Sie sich Ihre Teilnahme!
Offenes Forum: Medien in der Familie
Uhrzeit: 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Untere Karlsstraße 14 (UK14)
Zielgruppe: Eltern, Kinder und Jugendliche
Referenten: Danilo Roth (Sozialarbeiter), Jörg Ruckel (Medienpädagoge im Medienbildungszentrum Nord)
Beschreibung: Chatten, posten und surfen sind feste Bestandteile der Kommunikationskultur und im Leben von Kindern und auch von Erwachsenen. Von TikTok, WhatsApp über YouTube bis zu Computerspielen nehmen die Medien einen immer größeren Teil in unserem Leben ein. Dabei stellen sich eine Vielzahl von Fragen, Herausforderungen und Problemstellungen. In dem Offenen Forum können Sie verschiedene Anwendungen und Spiele selbst ausprobieren und dabei im Einzelgespräch und/oder im Gesprächskreis mit den beiden Experten ihre Fragen stellen. Dabei geht es nicht um den erhobenen Zeigefinger und ausschließlich um Gefahren, sondern vielmehr darum, positive, kreative und selbstbestimmte Zugänge zu den Medien zu erschließen und gemeinsam in der Familie entspannt und sicherer mit dem Themenkomplex umzugehen.
Sprechen und Zuhören
Uhrzeit: 12.15 Uhr bis 14.00 Uhr
Ort: Untere Karlstrasse 16 - FaX
Referent: Osman Yoncaova ist Facilitator für Veränderungsprozesse und Dialog. Er gestaltet Räume, in denen Menschen ins Gespräch kommen, Perspektiven austauschen und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
Beschreibung: Jenseits von richtig oder falsch gibt es einen Ort – ich begegne Dir dort!" Mit dem Dialogformat „Sprechen und Zuhören“ realisiert „Mehr Demokratie e.V.“ in gesellschaftspolitischen Kontexten „Gespräche von Mensch zu Mensch“ und leistet einen erfolgreichen Beitrag zur Prävention von Polarisierung und Spaltung. Beim Kasseler Präventionstag 2025 bietet der „Aktionskreis Mehr Demokratie Nordhessen-Kassel“ interessierten Akteurinnen und Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern mit einem Workshop die Gelegenheit, den Dialog zu einem aktuellen Thema als eine Begegnung im „Sprechen und Zuhören“ zu erleben. Sozialer Frieden beginnt damit, dass wir die Schranken zwischen festen Ansichten und gegensätzlichen Positionen öffnen. Wenn wir Argumente hinter uns lassen und einander als Menschen mit Freuden und Sorgen, mit Gefühlen und Bedrüfnissen begegnen, erkennen wir das, was uns jenseits der Positionen gemeinsam ist.
Mein Kind vor Sexualiesierter Gewalt schützen – wie?
Uhrzeit: 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr
Ort: Untere Karlsstraße 16 - FaX
Zielgruppe: Eltern
Referentin: Annemarie Selzer ist Geschäftsführerin der Fachberatungsstelle faX, Diplom-Sozialpädagogin und spezialisiert auf Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
Beschreibung: Diese Frage stellen sich die meisten Mütter und Väter, aber auch Großeltern und andere Personen aus dem Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Natürlich gibt es keinen 100-prozentigen Schutz, aber wer einige wichtige Grundregeln in der Erziehung beachtet, kann sein Kind stärken und es dabei unterstützen, Gefahren und Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Wer sich frühzeitig und vorbeugend darum kümmert, wer Prävention in der Erziehung mitdenkt, schafft Schutz für Kinder und Jugendliche.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verstehen und bekämpfen
Uhrzeit: 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Untere Karlsstraße 16 - FaX
Referentin: Susanne Berg, Behindertenbeauftragte der Stadt Kassel
Beschreibung: In diesem interaktiven Vortrag wird der Begriff Ableismus erklärt – er beschreibt die alltägliche Reduktion von Menschen auf ihre Behinderung und steht damit für eine Form von Diskriminierung, die oft unsichtbar bleibt. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie vielfältig und alltäglich Behindertenfeindlichkeit sein kann. Die Teilnehmenden sind eingeladen, eigene Erfahrungen zu teilen oder (alternativ) einem Erfahrungsbericht zu lauschen, um sich gemeinsam der Wirkung von Ableismus bewusst zu werden. Zum Abschluss werden gemeinsam Ideen und Handlungsansätze erarbeitet, wie jede:r aktiv gegen Ableismus im Alltag vorgehen kann – für mehr Inklusion, Respekt und Gleichberechtigung.
Cybercrime im KI-Zeitalter
Uhrzeit: 13 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Kulturhaus Dock 4 – Hauptgebäude, Studiobühne- Eingang: Oberste Gasse
Referentin: Aniane Emde - Polizeipräsidium Nordhessen, Cybercrimeprävention
Beschreibung: Die Angriffsmethoden der Cybertäter werden durch die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) immer professioneller: Texte, Fotos, Videos oder Audiodateien können durch verschiedene Methoden verändert, geklont oder digital kreiert werden. Die unterschiedlichen Szenarien wirken auf den ersten Blick zunehmend authentischer und sind mitunter nur schwer als Betrugsversuch zu entlarven. Die Täter nutzen dabei alle Kommunikationskanäle wie Internet, Social Media, E-Mail, SMS/Messenger oder Telefonie bzw. kombinieren diese Technologien für mehrstufige Angriffe. Der Vortrag gibt einen Einblick in die Neu- und Weiterentwicklung von Cybercrimedelikten. Er zeigt aber auch Beispiele, was KI-basierte Tools bereits jetzt zur Betrugserkennung beitragen können.
Zwischen talken und stalken
Uhrzeit: 15 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Kulturhaus Dock 4 – Hauptgebäude, Studiobühne- Eingang: Oberste Gasse
Referentin: Aniane Emde - Polizeipräsidium Nordhessen, Cybercrimeprävention
Beschreibung: Die Privatsphäre im Spannungsfeld der Selbstoffenbarung und Daten-Spionage Smartphones und Tablets sind unsere ständigen Begleiter geworden. Viele Informationen und sensible Daten werden auf diesen Geräten gespeichert bzw. darüber veröffentlicht. Mal mehr, mal weniger wissentlich hinterlassen wir jede Menge digitalen Spuren (dauerhaft) im Internet. Insbesondere im Zusammenhang mit Partnergewalt werden zunehmend auch elektronische Kommunikationsmittel zur Diffamierung, Herabsetzung, Belästigung, Bedrängung, Bedrohung, Nachstellung oder Nötigung (Digitale Gewalt) eingesetzt. In einigen Fällen werden dabei z.B. Spionage-Apps und andere Trackingmittel verwendet.
Im Vortrag nähern wir uns schrittweise dem Spannungsfeld zwischen der
Selbstoffenbarung und einer Daten-Spionage an:
• Basis-Schutz für mobile Endgeräte
• Schutz privater Daten in der digitalen Welt
• Warnzeichen für eine Spyware-Infizierung
• Sonstige Trackingmethoden
• Präventionstipps zum Schutz der digitalen Identität
Rassismus verstehen heißt, gesellschaftliche Machtstrukturen erkennen
Uhrzeit: 13 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Kulturhaus Dock 4
Referentin: Adian Zerisenai ist Sozialwissenschaftlerin und Menschenrechtsvertreterin. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen gesellschaftliche Machtverhältnisse und der Aufbau einer diskriminierungskritischen Haltung in beruflichen und sozialen Kontexten.
Beschreibung: In dem Workshop steht die Auseinandersetzung mit Rassismus als strukturellem und machtvollem gesellschaftlichen Verhältnis im Mittelpunkt. Die teilnehmenden Personen setzen sich mit neuen Studien, historischen Kontinuitäten und aktuellen Ausprägungen rassistischer Machtverhältnisse auseinander. Der Workshop fördert eine kritische Selbstreflexion der eigenen gesellschaftlichen Positionierung sowie institutioneller Praktiken. Ziel ist es, diskriminierungskritisches Denken zu stärken und Handlungsansätze für eine machtsensible Praxis im Alltag aufzubauen.
Gewalt-Sehen-Helfen-Kurs
Uhrzeit: 13 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Königsplatz 36 – Hausfrauenverband Kassel e. V.
Referent: Sascha Aschermann – Polizeihauptkommissar & Heike Walter - Drogenhilfe Nordhessen e. V.
Beschreibung: Wir alle können tagtäglich und von einer auf die andere Minute in Situationen geraten, die gewaltträchtig und gefährlich sind. Dies müssen wir uns auch dann – sogar ganz besonders dann - bewusst machen, wenn unsere Mitmenschen in eine solche geraten. Doch: Wie kann man diesen eigentlich begegnen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen? Genau da setzt das Programm „Gewalt-Sehen-Helfen“ an. Wir lernen sensibilisiert zu sein, gewaltgeneigte Situationen frühzeitig zu erkennen sowie durch einen konsequent, deeskalierenden und opferzentrierten Ansatz, dass jede und jeder – unabhängig von den körperlichen Voraussetzungen – Hilfe leisten kann. Lassen Sie sich schulen, um an Ihrer Helferkompetenz zu arbeiten und ein Stück Sicherheit für Ihren Alltag zu gewinnen.
Themen der Kasseler Präventionstage seit 2002
Die Präventionstage stehen jedes Jahr unter einem anderen Motto. Seit 2002 wurden folgende Themen aufgegriffen:
- 2022: Prävention in aller Munde
- 2021: Miteinander: Für Respekt und Menschenwürde
- 2020: Der Deutsche Präventionstag fand in Kassel statt. Thema war die Kriminalität in der digitalen Welt.
- 2019: Schöne neue Welt: Digitalisierung - Fake News, Hate-Speech, Internetkriminalität
- 2018: Das sichere Zuhause - Gewaltprävention in Kassel
- 2017: Respekt und Zivilcourage - Sicher im Alltag?!
- 2016: Seniorinnen und Senioren im Visier - Sicher im Alter
- 2015: Medienkompetenz - Spaß und Gefahren im virtuellen Netz
- 2014: Respekt bedeutet Fairness
- 2013: Kinder im Klima häuslicher Gewalt
- 2012: Kassel ist bunt - Kassel gegen Rechtsextremismus
- 2011: Wem gehört der öffentliche Raum? Nutzung und Konflikte
- 2010: Kinder stärken - Resilienz als Mittel der Widerstandsfähigkeit
- 2009: Jugendkultur
- 2008: Medienkompetenz - Chancen und Risiken im Netz
- 2007: Legale Drogen Alkohol und Tabak
- 2006: Fit ins Leben - Stark gegen Sucht
- 2005: Symposium zum Thema Stalking
- 2004: Gewalt in Schulen - Vorbeugen - Sehen - Helfen!
- 2003: Gewalt im Alter - Sehen - Helfen!
- 2002: Wie kann Gewalt vermieden werden?
Hinsehen: Gewalt-Sehen-Helfen
Gewalt
Sagen Sie nicht: „Gewalt geht mich nichts an!“ Gewalt findet täglich statt, manchmal ganz in Ihrer Nähe: Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder Raub. Auch Anmache, Rempeleien, Belästigungen. Gewalt entwickelt sich auch immer dort, wo keiner hinschaut. Wer wegschaut, gibt der Gewalt eine Chance! Wer hinschaut, reduziert die Gewaltbereitschaft.
Sehen
Sagen Sie nicht: „Ich hab nichts gesehen!“ Viel zu viele Menschen in unserer Stadt schauen bei Gewalt weg. Eilig rennen sie am Geschehen vorbei oder schauen teilnahmslos zu. Und sagen sich: „Mir kann das nicht passieren!“ oder „Was geht mich das an?“ Auch Sie können jederzeit mit einer Gewalt- oder Notsituation konfrontiert werden. Wer in dieser Situation hinschaut, hat schon den ersten Schritt zur Hilfe getan.
Helfen
Sagen Sie: „Ich kann helfen!“ Sie sollen nicht die Heldin oder den Helden spielen - die gibt's im Kino oder Fernsehen. Um Hilfe zu leisten, brauchen Sie nur andere auf die Situation aufmerksam zu machen. Wenn Sie schreien, werden andere es auch tun. Wenn Sie 110 anrufen, wird schnell professionelle Hilfe vor Ort sein. Überwinden Sie eigene Ängste. Und zeigen Sie Verantwortung und Solidarität mit den Opfern.
Häusliche Gewalt
Sie sind Opfer häuslicher Gewalt geworden und wollen einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht Kassel stellen?
Hierzu ein kleiner Wegweiser
Sie fühlen sich noch unsicher und möchten zunächst eine Beratung?
Das Gewaltschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit, gegenüber dem Gegner / der Gegnerin Kontaktverbote oder Wohnungszuweisungen für 6 Monate zu erwirken.
Folgende Stellen in und um Kassel bieten u.a. Beratung an:
- Frauen informieren Frauen (Stadt Kassel), Obere Königsstraße 47, infofif-kasselde, Tel: 0561 / 893136
- Frauen helfen Frauen (Landkreis Kassel), Bornhagen 3, 34225 Baunatal, Tel: 0561 / 4910434
- Die Adressen und Telefonnummern weiterer Beratungsstellen können Sie im Raum der Kasseler Hilfe e. V. in der Eingangshalle des Amtsgerichtsgebäudes, Raum A 102, Tel.: 0561/ 912 2271, erfahren.
Für eine anwaltliche Beratung können Sie einen Beratungsschein auf der zuständigen Rechtsantragstelle beantragen. Sie sollten dann die notwendigen Nachweise zur Bedürftigkeit (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag) zur Antragstellung mitbringen.
Sollten Sie ein gerichtliches Verfahren einleiten wollen, besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch dann sollten Sie die Nachweise zur Bedürftigkeit zur Antragstellung mitbringen.
Sie wollen einen Eilantrag stellen?
Dann gehen Sie folgendermaßen vor:
Ihr Antrag wird auf der Rechtsantragstelle aufgenommen, die Sie im Amtsgericht, Gebäude F/N, Zimmer 201 / 202 finden.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausweis
- Mietvertrag
- Kopie der polizeilichen Anzeige
- Kopie des polizeilichen Wohnungsverweises
ärztliches Attest über evtl. Verletzungen. Das weitere Verfahren bestimmt sich danach, ob das Zivilgericht oder das Familiengericht zuständig ist.
Die Angaben zum Antrag müssen Sie mit eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen. Für beide Verfahrensarten gilt, dass das Verfahren von dem Richter / der Richterin vorrangig bearbeitet wird. Die tatsächliche Bearbeitungszeit schwankt. In der Regel wird – wenn Sie den Antrag morgens stellen – noch im Laufe des Tages über das weitere Verfahren entschieden oder es ergeht ein Beschluss. Informationen dazu erhalten Sie bei der Serviceeinheit des zuständigen Richters / der Richterin.
Die Zuständigkeit und die Verfahrensweise hängt davon ab, ob und wann sie mit dem Gegner / der Gegnerin einen gemeinsamen Haushalt geführt haben .
1. Leben Sie mit dem Gegner / der Gegnerin nicht zusammen und haben Sie auch innerhalb der letzten 6 Monate nicht mit ihm / ihr zusammengelebt?
Dann können Sie, wenn sie geschlagen, bedroht oder massiv wiederholt belästigt wurden, dem Gegner /der Gegnerin gerichtlich untersagen lassen, sich Ihnen zu nähern oder sonst Kontakt aufzunehmen.
Zuständig ist das Zivilgericht. Das weitere Verfahren ist unter 3. beschrieben.
2 . Leben Sie mit dem Gegner / der Gegnerin zusammen oder haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate mit ihm / ihr zusammengelebt?
Dann können Sie, wenn Sie geschlagen, bedroht oder erheblich belästigt wurden, dem Gegner /der Gegnerin gerichtlich untersagen lassen, sich Ihnen zu nähern oder sonst Kontakt aufzunehmen. Außerdem können Sie für 6 Monate eine Wohnungszuweisung beantragen.
Zuständig ist das Familiengericht. Das weitere Verfahren ist unter 4. beschrieben.
3. Verfahren beim Zivilgericht
Der Zivilrichter/ die Zivilrichterin kann
a) ohne Anhörung des Gegners / der Gegnerin eine einstweilige Verfügung per Beschluss erlassen.
Eilentscheidung ohne vorige Anhörung des Gegners / der Gegnerin. Der Richter / die Richterin erlässt eine einstweilige Verfügung, die Ihnen entweder auf der Geschäftsstelle des Richters / der Richterin ausgehändigt oder zugesandt wird. Der Beschluss muss per Gerichtsvollzieher an den Gegner / die Gegnerin zugestellt werden, um wirksam zu werden. Diese Zustellung müssen sie selbst veranlassen Die einstweilige Verfügung beendet das Verfahren, wenn kein Widerspruch eingeht. Geht ein Widerspruch ein, dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, zu dem Sie und die gegnerische Partei geladen werden. Das Verfahren wird durch Urteil beendet.
b) einen Termin im Eilverfahren bestimmen und danach durch Urteil entscheiden.
Eilentscheidung mit voriger Anhörung des Gegners / der Gegnerin. Der Richter / die Richterin bestimmt kurzfristig einen Termin, in dem über den Erlass der einstweiligen Verfügung verhandelt wird. Nach der Verhandlung ergeht ein Urteil, das Ihnen zugesandt wird und auf Ihre Veranlassung durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss.
4. Verfahren beim Familiengericht
Der Familienrichter / die Familienrichterin kann
a) eine einstweilige Anordnung ohne vorige Anhörung des Gegners / der Gegnerin erlassen.
Anordnung ohne vorige Anhörung des Gegners / der Gegnerin. Der Richter / die Richterin erlässt eine einstweilige Anordnung. Den Beschluss erhalten Sie auf der Geschäftsstelle. Er ist je nach Abfassung entweder mit Übergabe an die Geschäftsstelle oder mit Zusendung an den Gegner/ die Gegnerin wirksam. Dazu müssen Sie nichts veranlassen.
b) einen Termin zur Anhörung des Gegners/ der Gegnerin bestimmen und danach entscheiden.
Anordnung nach Anhörung des Gegners / der Gegnerin. Der Richter / die Richterin bestimmt kurzfristig einen Termin, in dem mündlich mit Ihnen und dem Gegner / der Gegnerin über den Erlass der einstweiligen Anordnung verhandelt wird. Sie können die schriftliche Ladung abwarten oder auf der Geschäftsstelle den Termin erfragen. Nach dem Termin kann der Richter / die Richterin die einstweilige Anordnung erlassen, die wie unter a) wirksam wird.
zu a) und b): Die einstweilige Anordnung beendet das Verfahren nicht, es schließt sich ein weiteres, sogenanntes Hauptsacheverfahren an. Hier muss ein neuer Termin zu Verhandlung mit Ihnen und dem Gegner / der Gegnerin bestimmt werden, in dem möglicherweise auch Beweise erhoben werden.
Dienstleistungen und Services
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Terhas Andezion
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