Eine Ansteckung erfolgt meist im Kleinkind- bzw. Grundschulalter und zeigt sich durch stark juckenden Hautausschlag mit roten Bläschen und leichtem Fieber. Im Erwachsenenalter verläuft die Infektion an Windpocken oft schwerer.
Wie kann man sich anstecken?
Windpocken-Viren werden extrem leicht übertragen. Daher führt fast jeder Kontakt zu Erkrankten zur Ansteckung.
Das Virus kann von Mensch zu Mensch, zumeist durch Tröpfcheninfektionen, übertragen werden. Diese ist bereits beim Auftreten unspezifischer Symptome (wie z.B. Kopf‐ und Gliederschmerzen, Fieber) und noch vor dem Auftreten der Hautläsionen möglich. Das Übertragen geschieht beim Einatmen winziger Speicheltröpfchen, die Erkrankte beim Atmen, Sprechen und Niesen in der Luft verbreiten. Die virushaltigen Aerosole schweben dabei in der Luft und werden aerogen, d. h. durch den Wind und über mehrere Meter, übertragen.
Auch durch Schmierinfektionen bzw. direkt über Gegenstände können Windpocken übertagen werden. Die Speicheltröpfchen von Erkrankten sind dabei ebenso ansteckend wie die Flüssigkeit der Bläschen, wenn sie platzen oder aufgekratzt werden (Schmierinfektion). Fast jeder Kontakt führt zur Infektion.
Auch eine Ansteckung vor oder während der Geburt ist möglich.
Wie lange ist man ansteckend?
Windpocken brechen 8 Tage bis 4 Wochen nach Ansteckung aus, zumeist nach etwa 2 Wochen. Infizierte sind bereits 1-2 Tage ansteckend, bevor der Ausschlag zu sehen ist.
Die Ansteckungsgefahr endet, wenn alle Bläschen verkrustet sind (in der Regel 5 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags).
Wichtiges Rechtliches für Betroffene zu wissen: Eine Impfpflicht besteht nicht. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Personen ohne ausreichenden Immunschutz bei engem Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person anstecken und in der Folge auch weitere Personen anstecken können, relativ hoch. Das Risiko der Weiterverbreitung der Windpocken ist dabei in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas besonders hoch. Enge Kontaktpersonen, die nicht gegen Windpocken geimpft sind und die Erkrankung auch nicht nachweislich durchgemacht haben, sollten daher die Schule oder Kita in der Regel für 16 Tage nicht betreten.
Das Gesundheitsamt prüft hier im Einzelfall, ob die Anordnung eines Betretungsverbots vorübergehend erforderlich ist. Rechtliche Grundlage für das Betretungsverbot ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit den fachlichen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Betroffenen werden individuell über die rechtlichen Hintergründe aufgeklärt.
Selbstverständlich können die Betroffenen in Absprache mit der Schule auch während des Betretungsverbotes z.B. online oder in anderer nicht präsenter Form am Unterricht teilnehmen.
Wichtiges Medizinisches für Betroffene zu wissen: Windpocken verlaufen bei gesunden Kindern zwar meist harmlos, aber später im Leben kann dies zu Gürtelrose (= Herpes Zoster) führen, da die Viren weiter im Körper schlummern. Dort können sie viele Jahre später (bspw. durch ein geschwächtes Immunsystem) wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen.
Übrigens: Eine Zoster-Erkrankung wie die Gürtelrose ist eine von innen verursachte Infektion, die meist Jahre nach einer Windpockenerkrankung auftreten kann. Hierbei ist nur die virushaltige Bläschenflüssigkeit infektiös. Der Betroffene sollte deshalb die Bläschen zum Schutz seiner Umgebung gut abdecken und auf eine gute Händehygiene achten. Obwohl es sich um das gleiche Virus handelt, ist die Gürtelrose deutlich weniger ansteckend.
Wer kann sich impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Varizellen (Windpocken). Eine Impfpflicht besteht jedoch nicht.
- Kinder erhalten den Impfschutz in zwei Schritten: Die 1. Impfung wird im Alter von 11 bis 14 Monaten, die 2. Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht.
- Ungeimpfte und lediglich einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sollten fehlende Impfungen so schnell wie möglich nachholen.
- Ungeimpften Erwachsenen ohne durchgemachte Windpocken wird eine Impfung mit zwei Impfdosen empfohlen.
Wo finde ich allgemeinverständliche Informationen zu Windpocken (Varizellen)?
- Stadt Kassel: Beratung zu Infektionskrankheiten
- BZgA: Erregersteckbrief Windpocken / Gürtelrose (Öffnet in einem neuen Tab)
- RKI: Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster (Gürtelrose) (Öffnet in einem neuen Tab)
- RKI: Schutzimpfung gegen Varizellen (Windpocken) (Öffnet in einem neuen Tab)
- RKI: Schutzimpfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) (Öffnet in einem neuen Tab)
- RKI: Varizellen (Windpocken): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung (Öffnet in einem neuen Tab)
- RKI: Gürtelrose (Herpes zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung (Öffnet in einem neuen Tab)
Wo finde ich als Fachpersonal Informationen zu Varizellen (Windpocken)?
Unter dem folgenden Link finden Sie unter anderem Informationen zur Verdachtsabklärung, zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten und zur Diagnostik sowie zum Umgang mit Probenmaterial.