Beschreibung
Das Infektionsschutzgesetz schützt Leben und Gesundheit des Einzelnen wie der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten. Es dient zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Infektionen und Verhinderung der Weiterverbreitung.
Deshalb sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen und die sonstigen in § 8 IfSG genannten Personen nach § 6 IfSG zur namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Eine erweiterte Meldepflicht gibt es für Einrichtungen nach § 35 IfSG, z.B. Alten- und Pflegeheime.
Die in § 34 IfSG genannten übertragbaren Krankheiten sind beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt unverzüglich namentlich zu melden.
Das Gesundheitsamt Region Kassel erfasst in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen meldepflichtige übertragbare Krankheiten. Es wertet Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Es berät, bietet Impfungen an und führt Schulungen durch.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Aufklärung über Ansteckung, Erkrankung und Behandlung
- Frühzeitige Erfassung der Erkrankungsfälle
- Beratung und fachliche Betreuung von erkrankten Personen, Angehörigen, Kontaktpersonen und Einrichtungen
- Suche nach der Infektionsquelle, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern
Online-Services
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden meldepflichtige Krankheiten erfasst, bearbeitet und die beraten, um Infektionsketten zu unterbinden. Dafür ist das Gesundheitsamt auf die Mitwirkung jeder erkrankten Person, Praxis oder Einrichtung angewiesen.
Nutzen Sie unseren Online-Briefkasten zur Übermittlung Ihrer Daten.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Beratung zu Infektionskrankheiten
Kontakt
Zeiten
Hygienische Dienste
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC