Beschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Bei erstmaliger Zulassung eines aus Deutschland oder dem Ausland stammenden Fahrzeuges, spricht man von einer Neuzulassung.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. einer EG‐Betriebserlaubnis, für welches bereits eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Hersteller ausgegeben wurde, können Sie unseren Online‐Service nutzen und die Neuzulassung jederzeit direkt von zu Hause aus erledigen.
Besonderheiten zur Vorführung eines Fahrzeuges:
Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig, ist nur dann eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Sollten Ihnen bereits ausländische Fahrzeugpapiere vorliegen, informieren Sie sich bitte über die Zulassung von Kraftfahrzeugen/Anhängern aus dem Ausland (Importzulassung).
Online-Services
Zur Nutzung des Online‐Services muss Ihr Fahrzeug:
- fabrikneu sein und noch nie in Deutschland zugelassen gewesen sein
- eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode besitzen (wird seit 2018 ausgegeben)
- nicht auf E‐Kennzeichen, Saison‐Kennzeichen oder Historische Kennzeichen zugelassen werden
Zur Nutzung des Online‐Services benötigen Sie:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Ausweis‐App2 ( Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab))
- geeignetes Smartphone ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) oder
Kartenlesegerät ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB‐Nr.)
- IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA‐Lastschriftverfahren der KFZ‐Steuer (wird im Online‐Service automatisch erteilt)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar