Fahrzeuge ummelden (ohne Halterwechsel)

Wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen sind, ist auch Ihr Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Sofern das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie die Ummeldung auch online vornehmen.

Bei der Nutzung unserer Online-Services kann es zu technischen Problemen kommen.

Wir bitten dies zu entschuldigen. 

Fahrzeuge ummelden (ohne Halterwechsel)

Beschreibung

Sie müssen Ihr Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk ummelden, damit sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.

Es besteht die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Die Regelung der Kennzeichenmitnahme bleibt auch bei "mehrfachem" Umzug bestehen.

Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgezogen sind, informieren Sie sich bitte  hier.

Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp2“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Fahrzeuge online ummelden ohne Halterwechsel - Stadt Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)
Fahrzeuge online ummelden ohne Halterwechsel - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Kassel

Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel

Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

Anschrift

Harzweg 15
34225 Baunatal

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel