Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Wenn Sie nicht persönlich vor Ort vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.
Die Zulassung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
- gültiges Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
Bei fabrikneuen Fahrzeugen, zusätzlich:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) oder Datenbestätigung im Original (§ 2 Nr. 7 und 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Bestätigung des Herstellers, das dieses Fahrzeug bisher noch nicht zugelassen war
- zusätzlich bei Neufahrzeugen, für die noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde und die Betriebserlaubnis im Original nicht vorliegt:
- Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) oder
Datenbestätigung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
(§ 2 Nr. 7 und 8 FZV)
- Kaufvertrag / Rechnung
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen, zusätzlich:
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)