Beschreibung
Das Einbürgerungsrecht hat sich bisher nicht geändert, aktuell gibt es einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der noch beraten werden muss. Ob und wann die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist derzeit noch nicht absehbar.
Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte nutzen Sie als erstes unseren Online-Service, um Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen abzufragen.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
Einbürgerungsvoraussetzungen:
8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) oder
3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei deutschem/r Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartner/in
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul-, Studien- oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Online-Services
Nutzen Sie unseren Online‐Service und beantworten Sie uns ein paar Fragen. Wir können dann abschätzen, ob eine Einbürgerung für Sie möglich und erfolgreich sein könnte.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Einbürgerung
Hinweis
Bitte nutzen Sie derzeit vorrangig die telefonische oder elektronische Kommunikation.
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115