Beschreibung
Der Personalausweis wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Er zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
Im Chip des Personalausweises werden Ihr Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
- anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
- Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
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Kontakt
Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen aus rechtlichen Gründen keine ausgedruckten Passbilder mehr entgegengenommen werden. Diese Umstellung folgt den bundesweiten Vorgaben zur Erhöhung der Dokumentensicherheit und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass beantragen möchten, stehen Ihnen künftig zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Ihr Passbild digital eingereicht werden kann:
1. Passbild aus einem zertifizierten Fotostudio mit digitaler Übermittlung
Viele Fotostudios bieten bereits eine moderne Lösung zur sicheren, digitalen Übertragung Ihrer Passbilder an.
So funktioniert’s:
- Sie lassen Ihr Passfoto in einem teilnehmenden Fotostudio anfertigen.
- Nach dem Fotografieren erhalten Sie einen Data-Matrix-Code.
- Bringen Sie diesen Code einfach zur Antragstellung im Bürgerbüro mit.
- Ihre Passbilddaten werden dann digital und sicher vom Bürgerbüro abgerufen.
Diese Lösung wird in Kassel z. B. bereits von Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten – Fotostudios in Ihrer Nähe anzuzeigen (Öffnet in einem neuen Tab) oder dm-Drogeriemärkten angeboten.
2. Fotoaufnahme direkt im Bürgerbüro
Durch die Lieferverzögerungen der Fotoaufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei können wir in Kassel den gewohnten Service voraussichtlich erst ab Juli 2025 wieder anbieten.
- Bis zum 31. Juli 2025 können daher ausnahmsweise papiergebundene Passbilder eingereicht werden.