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Nach einem Feststellungsverfahren wird Ihnen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Staatangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Ein Nachweis über den Nichtbesitz der Staatsangehörigkeit erfolgt durch Ausstellung einer Negativbescheinigung.
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Details zum Digitalen Briefkasten
Bitte laden Sie Ihre Dateien ausschließlich im PDF-Format hoch.
Wir beraten Sie rund um den Staatsangehörigkeitsausweis, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung den Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung setzt eine individuelle Prüfung voraus, daher kann eine zeitliche Angabe nicht definiert werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Es wird zwischen folgenden Vorsprachegründen unterschieden:
Erstberatung:
Ausweisdokument
Antragsabgabe:
persönliche Vorsprache aller volljährigen Antragsteller/innen
Die Unterlagen, welche auf dem Merkblatt angegeben sind.
Aushändigung der Urkunde
persönliche Vorsprache aller volljährigen Antragsteller/innen
Gebühren
51 Euro; Staatsangehörigkeitsprüfung
51 Euro; Ausstellung einer Bescheinigung das Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind
Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses rechtzeitig informiert.
Was sollte ich noch wissen?
Das Regierungspräsidium Kassel stellt in Kassel keine (Negativ-)Bescheinigungen mehr aus, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde.
Das Standesamt kann Ihnen nur bescheinigen, dass Sie aktuell nichtdie deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Bescheinigung können Sie über unseren Digitalen Briefkasten anfordern.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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