Beschreibung
Wegfall des Kinderreisepasses
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem 1. Januar 2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab Januar 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:
Anschrift und Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel