Den Kinderreisepass gibt es nicht mehr

Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Das schreibt das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vor.

Seit dem 1. Januar 2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Personalausweis (Kosten: 22,80 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)
  • Vorläufiger Personalausweis (Kosten: 10 Euro, Gültigkeit: drei Monate)
  • Reisepass (Kosten: 37,50 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)
  • Vorläufiger Reisepass (Kosten: 26 Euro, Gültigkeit: ein Jahr)
  • Expressreisepass (Kosten: 69,50 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)

Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (im Original oder als gut leserliche Kopie) vorzulegen. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass unterschreiben.

Ein Personalausweis ist, in der Regel, innerhalb von zwei bis drei Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von drei bis vier Wochen. Der Expressreisepass kann nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.
Die vorläufigen Dokumente werden direkt im Bürgerbüro ausgestellt und können direkt mitgenommen werden.

Die Gebühr des Reisepasses (ab 24 Jahre) erhöht sich von 60 auf 70 Euro.

Im Rathaus steht ein Automat für Passbilder zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Die Kosten belaufen sich auf 5 Euro und werden zusammen mit den gebühren für das neue Ausweisdokument in bar oder per ec-Karte bezahlt.