Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde informiert und berät Sie in allen Fragen rund um rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Beschreibung

Die Betreuungsbehörde ist für Sie zuständig, wenn

  • Sie wissen wollen, ob für einen hilflosen Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen eine rechtliche Betreuung erforderlich wäre
  • Sie das Ehrenamt des Betreuers ausüben oder ausüben wollen
  • Sie entsprechende Beratung und Unterstützung benötigen
  • Sie Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Betreuungsführung erhalten möchten.

Die Betreuungsbehörde informiert durch öffentliche Veranstaltungen, Vorträge vor Gruppen und Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten und hat die Befugnis, diese zu beglaubigen.

Gesprächsweitergabe

Prio 1:

bitte prüfen, um welches Thema es sich handelt und entsprechende Dienstleistung auswählen:

Möchte jemand Berufsbetreuer werden oder hat ein Berufsbetreuer eine Frage?  Berufsbetreuung
Läuft bereits ein Betreuungsverfahren beim Amtsgericht?  Betreuungsgerichtshilfe
Geht es um eine Veranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen oder soll eine Unterschriften von vorsorgenden Verfügungen und Vollmachten beglaubigt werden?  Vorsorgevollmachten und Beglaubigungen

Möchten jemand ehrenamtlich (familiär) eine oder mehrere gesetzliche Betreuungen führen?

 Ehrenamtliche Betreuer

Prio 2:

Bei Nichterreichen kann das Gespräch an das Geschäftszimmer, Tel. 5010 oder 5199 weitergeleitet werden oder über die entsprechende Dienstleistung ein Ticket aufgenommen werden.


Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Betreuungsrecht

    Allgemeine Informationen rund um das Betreuungsrecht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

Eine erwachsene Person kümmert sich um eine
andere erwachsene Person.
Wenn die andere erwachsene Person:

  • eine seelische Krankheit hat
  • eine körperliche Behinderung hat
  • eine geistige Behinderung hat

Das bedeutet:
Sie hat Lern-Schwierigkeiten.

Die regeln für eine Betreuung stehen im:
Betreuungs-Gesetz
Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 1992.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa ist die Abkürzung für:
Schutz-Gemeinschaft für allgemeine Kredit-Sicherung.
Kredit ist ein anderes Wort für Geld-Leihe.

Die Schufa ist eine Firma.
Sie sammelt Daten darüber:
Das machen Menschen in Deutschland mit ihrem Geld.
Das machen Firmen in Deutschland mit ihrem Geld.

Ein Schufa-Eintrag bedeutet:
Eine Person hat etwas nicht bezahlt.
oder
Eine Firma hat etwas nicht bezahlt.
Das wird in eine Liste geschrieben.
Eine Schufa-Auskunft ist ein Brief.
Darin steht:
Es gibt einen Schufa-Eintrag.
oder
Es gibt keinen Schufa-Eintrag.

Mit einer Schufa-Auskunft weiß man:
Dieser Person kann man Geld leihen.
Oder.
Dieser Person kann man kein Geld leihen.

So etwas nennt man auch:
Kredit-Würdigkeit.

Man braucht auch eine Schufa-Auskunft.
Wenn man von einer Bank Geld leihen will.
Oder.
Wenn man eine Wohnung mieten will.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Sozialamt