Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgabenbereiche.
Sie wird unter anderem im Vorfeld vor endgültiger Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für das Betreuungsgericht tätig. Es erfolgt eine Feststellung der Lebenssituation der Betroffenen und des jeweiligen Hilfebedarfs. In diesem Zusammenhang wirkt die Betreuungsbehörde bei der Suche von geeigneten Betreuern mit. Der danach zusammengefasste Sozialbericht wird dem Betreuungsgericht übersandt, das letztlich über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entscheidet: Betreuungsgerichtshilfe - Beratung von ehrenamtlichen Betreuern (Öffnet in einem neuen Tab)
Wenn Sie als beruflicher Betreuer tätig werden wollen oder als ehrenamtlich eingesetzter Betreuer mehrere rechtliche Betreuungen führen, können Sie Unterstützung und Beratung erhalten: Berufsbetreuung (Öffnet in einem neuen Tab) und Ehrenamtliche Betreuer (Öffnet in einem neuen Tab)
Bürgerinnen und Bürger werden durch Veranstaltungen über das Betreuungsrecht allgemein sowie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aufgeklärt und beraten. Ebenso können für Gruppen oder Vereine Referenten zum Thema Betreuungsrecht von uns angefordert werden: Vorsorgevollmachten und Beglaubigungen - Öffentlichkeitsarbeit (Öffnet in einem neuen Tab)
Voraussetzungen
Wenn es sich um ein laufendes Verfahren handelt, muss der Wohnsitz der betroffenen Person in Kassel sein.
Wenn Sie als Berufsbetreuer oder Ehrenamtlicher Betreuer tätig sein wollen, muss ihr eigener Wohnsitz ebenfalls in Kassel sein.
Rechtliche Grundlagen
Was sollte ich noch wissen?
Die Einleitung einer gesetzlichen Betreuung kann durch eine umfangreiche Vorsorgevollmacht vermieden werden, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können.