Betreuung - Betreuungsgerichtshilfe im laufenden Verfahren

Unterstützung des Betreuungsgerichts im Vorfeld bzw. in einem laufenden Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung (Sachverhaltsaufklärung, Sozialbericht) und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern im laufenden Verfahren.

Beschreibung

Wenn Sie sich im laufenden Verfahren über die Möglichkeiten zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung informieren möchten oder als gesetzlich bestellter ehrenamtlicher Betreuer Nachfragen im konkreten Betreuungsfall haben, wenden Sie sich bitte an die unter der Rubrik "Wer ist für Sie zuständig" aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir weisen darauf hin, dass wir Dritten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte in konkreten Betreuungsangelegenheiten geben können.

Anschrift und Öffnungszeiten

Betreuungsbehörde

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Betreuungsrecht

    Allgemeine Informationen rund um das Betreuungsrecht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

Eine erwachsene Person kümmert sich um eine
andere erwachsene Person.
Wenn die andere erwachsene Person:

  • eine seelische Krankheit hat
  • eine körperliche Behinderung hat
  • eine geistige Behinderung hat

Das bedeutet:
Sie hat Lern-Schwierigkeiten.

Die regeln für eine Betreuung stehen im:
Betreuungs-Gesetz
Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 1992.

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa ist die Abkürzung für:
Schutz-Gemeinschaft für allgemeine Kredit-Sicherung.
Kredit ist ein anderes Wort für Geld-Leihe.

Die Schufa ist eine Firma.
Sie sammelt Daten darüber:
Das machen Menschen in Deutschland mit ihrem Geld.
Das machen Firmen in Deutschland mit ihrem Geld.

Ein Schufa-Eintrag bedeutet:
Eine Person hat etwas nicht bezahlt.
oder
Eine Firma hat etwas nicht bezahlt.
Das wird in eine Liste geschrieben.
Eine Schufa-Auskunft ist ein Brief.
Darin steht:
Es gibt einen Schufa-Eintrag.
oder
Es gibt keinen Schufa-Eintrag.

Mit einer Schufa-Auskunft weiß man:
Dieser Person kann man Geld leihen.
Oder.
Dieser Person kann man kein Geld leihen.

So etwas nennt man auch:
Kredit-Würdigkeit.

Man braucht auch eine Schufa-Auskunft.
Wenn man von einer Bank Geld leihen will.
Oder.
Wenn man eine Wohnung mieten will.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.