Welche Dokumente sind für Reisen innerhalb der EU wichtig?
Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Was ist bei Reisen in Nicht–EU-Staaten zu beachten?
In einigen Ländern muss Ihr Reisedokument bei der Einreise noch bis zu 6 Monaten gültig sein, nicht in jedem Land ist die Einreise mit einem vorläufigen Ausweisdokument möglich.
Außerhalb Europas benötigen Sie in manchen Ländern zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um dort Autofahren zu dürfen.
Die genauen Einreise- und Durchreisebestimmungen für alle Länder und die Adressen der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Für manche Länder benötigen Sie außerdem für die Einreise ein Visum oder für die Durchreise ein "Transitvisum".
Als Inhaber eines deutschen Aufenthaltstitels können Sie sich bis zu 3 Monaten innerhalb der Schengenstaaten aufhalten.
Weitere hilfreiche Informationen zum Schengener Übereinkommen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:
Welche Reisedokumente können für Kinder wichtig sein?
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten immer beide Elternteile unterschreiben.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:
| Informationen zum Reisen ohne Eltern: |
Nicht alle Länder erkennen den Kinderreisepass an und fordern einen "richtigen" Reisepass (Europass). Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes.
Welche Reiseimpfungen können wichtig sein?
Das Auswärtige Amt bietet umfangreiche Informationen zum Thema Gesundheit und Reisen in ferne Länder:
Was muss beachtet werden, wenn das Heimtier mit auf die Reise soll?
Innerhalb der EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Welche Unterlagen werden für eine Eheschließung im Ausland benötigt?
Manche Staaten fordern ein Ehefähigkeitszeugnis. Welche Unterlagen Sie dafür im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt.
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie zur Eheschließung im Ausland weiter benötigen. Auskünfte darüber erhalten Sie bei dem Standesamt des Eheschließungsortes oder über die deutschen Botschaften und Konsulate der jeweiligen ausländischen Staaten.
Vorabinformationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes:
| Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachträglich in das deutsche Eheregister eintragen lassen. |
Weitere allgemeine Länderinformationen
Einen schönen Urlaub wünscht Ihnen Ihr Servicecenter Kassel.
Bei weiteren Fragen zum Thema Reisen können Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.