Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung des Heimatlandes. Das Heimatland bescheinigt, dass eine Eheschließung im Ausland (einem anderen Land als dem Heimatland) rechtlich möglich ist. Das Ehefähigkeitszeugnis wird international (mehrsprachig) ausgestellt. Es werden keine zusätzlichen Nachweise zur Echtheit des Dokumentes (Legalisation/Apostille) benötigt. Ein Ehefähigkeitszeugnis gilt nur für die beiden Personen, die im Dokument namentlich genannt sind. Die Gültigkeitsdauer beträgt in den meisten Fällen sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung. Das Ehefähigkeitszeugnis muss am Tag der Eheschließung gültig sein.
Folgende Personen benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis:
- Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten.
Nicht alle ausländischen Standesämter verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis. Oft ist eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung ausreichend. Bitte informieren Sie sich, welches Dokument verlangt wird. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Form einer „erweiterten Meldebescheinigung“ (mit Angabe des Familienstandes).
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und im Ausland heiraten möchten.
- Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes (§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch).
Nicht alle Länder können Ehefähigkeitszeugnisse für eine Eheschließung in Deutschland ausstellen. In diesen Fällen stellt das Standesamt gemeinsam mit Ihnen einen Befreiungsantrag beim zuständigen Oberlandesgericht. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf.
Wenn Sie mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, ist das Recht des Landes maßgeblich, dem Sie sich am engsten verbunden fühlen („effektive Staatsangehörigkeit“). Für eine Beratung zu diesem Thema nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel