Ehefähigkeitszeugnis

Amtliche Bescheinigung, dass eine Ehe im Ausland (nicht Heimatland) rechtverbindlich geschlossen werden kann.

Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung des Heimatlandes. Das Heimatland bescheinigt, dass eine Eheschließung im Ausland (einem anderen Land als dem Heimatland) rechtlich möglich ist. Das Ehefähigkeitszeugnis wird international (mehrsprachig) ausgestellt. Es werden keine zusätzlichen Nachweise zur Echtheit des Dokumentes (Legalisation/Apostille) benötigt. Ein Ehefähigkeitszeugnis gilt nur für die beiden Personen, die im Dokument namentlich genannt sind. Die Gültigkeitsdauer beträgt in den meisten Fällen sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung. Das Ehefähigkeitszeugnis muss am Tag der Eheschließung gültig sein.

Folgende Personen benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis:

  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten.

Nicht alle ausländischen Standesämter verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis. Oft ist eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung ausreichend. Bitte informieren Sie sich, welches Dokument verlangt wird. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Form einer „erweiterten Meldebescheinigung“ (mit Angabe des Familienstandes).

  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und im Ausland heiraten möchten.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes (§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch).

Nicht alle Länder können Ehefähigkeitszeugnisse für eine Eheschließung in Deutschland ausstellen. In diesen Fällen stellt das Standesamt gemeinsam mit Ihnen einen Befreiungsantrag beim zuständigen Oberlandesgericht. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf.

Wenn Sie mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, ist das Recht des Landes maßgeblich, dem Sie sich am engsten verbunden fühlen („effektive Staatsangehörigkeit“). Für eine Beratung zu diesem Thema nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf.

Anschrift und Öffnungszeiten

Informationen zum Thema

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ehefähigkeitszeugnis (Ehe-Fähigkeits-Zeugnis)

Ehefähigkeitszeugnis (Ehe-Fähigkeits-Zeugnis)

Das ist eine Papier vom Amt.
Darin steht:
Diese Person darf heiraten.

Dieses Papier brauchen Paare.
Wenn ein Partner aus einem anderen Land kommt.
Und wenn dieser Partner keinen deutschen Pass hat.

Das Papier brauchen auch Deutsche.
Wenn sie in einem anderen Land heiraten wollen.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Geburten-Register (Geburtenregister)

Geburten-Register (Geburtenregister)

Das ist eine Liste.
Darin stehen verschiedene Daten von neu geborenen Babys.

Dazu gehören:

  • Der Name
  • Die Namen von den Eltern
  • Das Geschlecht
  • Das Geburtsdatum
  • Der Geburtsort
Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Personen haben eine Lebens-Partnerschaft.
Das ist so etwas ähnliches wie eine Ehe.
Aber für gleich-geschlechtliche Paare.
Zum Beispiel:
Die beim Standes-Amt gesagt haben.
Ja ich will eine Lebens-Partnerschaft.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.