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Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt Kassel. Er setzt sich aus 37 Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt, das nächste Mal mit den allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026.
Geschichte der Ausländerbeiratswahl
In Kassel wurde erstmals am 31. Mai 1981 ein Ausländerbeirat von der ausländischen Bevölkerung gemäß einer kommunalen Satzung gewählt. Es war einer der ersten direkt gewählten Ausländerbeiräte in der Bundesrepublik und nahm aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Nicht zuletzt dem Kasseler Ausländerbeirat ist es zu verdanken, dass seit 1992 Ausländerbeiräte in allen hessischen Gemeinden gewählt werden müssen, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind.
Was ist ein Ausländerbeirat?
Das Video verfügt über Untertitel in den Sprachen Türkisch, Russisch, Englisch und Arabisch. Dazu das Video starten und dann unten rechts auf das Einstellungsrädchen klicken. Dort lassen sich dann die Untertitel einstellen.
Wer darf wählen?
Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind nur ausländische Einwohner und Staatenlose. Deutsch-ausländische Doppelstaatler und Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, verfügen über das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass sie auf einer von den ausländischen Einwohnern aufgestellten Liste kandidieren dürfen, sich selbst aber nicht an der Wahl durch Stimmabgabe beteiligen können.
Wahlberechtigt in Kassel sind ausländische Einwohner, die
am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und
mindestens seit sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Kassel haben.
Zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
Wer darf gewählt werden?
Gewählt werden können
die wahlberechtigten ausländischen Einwohner und Staatenlosen,
eingebürgerte Deutsche, die diese Rechtstellung als ausländische Einwohner in Deutschland erworben haben oder
Deutsche die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
und
die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Kassel haben,
die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
die nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wann ist die nächste Ausländerbeiratswahl?
Die nächste Ausländerbeiratswahl findet am 15. März 2026 mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Alle Musterstimmzettel für die Ausländerbeiratswahl finden Sie hier.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vor.
Wurde Ihnen Auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie entweder am Wahltag in jedem Wahlbezirk der Stadt Kassel wählen oder vorab per Briefwahl. Die Vorlage des Wahlscheins ist erforderlich!
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
§ 84 bis § 88 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
§ 58 bis § 64 Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 81 bis § 84 Kommunalwahlordnung (KWO)
§ 4b Hauptsatzung der Stadt Kassel
Satzung über die Bildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben eines Ausländerbeirates in Kassel (Ausländerbeirats-Satzung)
Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl vom 14 März 2021 in Kassel
Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Kassel umziehen oder 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Bewerberinnen und Bewerber die zu einer Wahl antreten wollen, müssen mit ihrem Wahlvorschlag gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften einreichen. Zum Sammeln dieser Unterschriften wird ein Formblatt benötigt.
Informationen der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah)
Kassel sucht eine Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelfenden für die Durchführung der Wahlen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die Anderen" schon machen werden.
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt Kassel. Er arbeitet für die Verständigung zwischen allen Bevölkerungsteilen. Auch Informations- und kulturelle Veranstaltungen gehören zu seinen Aufgaben.
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