Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Daher sieht das Infektionsschutzgesetz für diese Personengruppen besondere medizinische Regelungen vor.

Das Gesundheitsamt Region Kassel hat anhand der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zusammen mit Kinderärztinnen und -ärzten aus der Region eine Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen erstellt.