Hilfen vom Jobcenter für Alleinerziehende

Alleinerziehende sind oft in hohem Maße von Erwerbslosigkeit und damit auch von Einkommensarmut betroffen. Ohne Arbeitsplatz oder mit einem nicht bedarfsdeckenden Einkommen haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II).

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Hilfen des Jobcenters

In immer mehr Haushalten in Kassel wachsen Kinder mit nur einem Elternteil auf. Dies bedeutet nicht nur ein turbulenter Alltag, sondern auch eine große Herausforderung für alleinerziehende Mütter und Väter. Besonders die Gruppe der Alleinerziehenden ist in hohem Maße von Erwerbslosigkeit und damit auch von Einkommensarmut betroffen. 

Ohne Arbeitsplatz oder mit einem nicht bedarfsdeckenden Einkommen haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II). Neben den Regelleistungen, gehören auch die sogenannten „Mehrbedarfszuschläge“ dazu, sowie die Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten). Von dieser Regelleistung sollen Nahrung, Bekleidung, Strom, Möbel und anderes finanziert werden.

Im Haushalt lebende Angehörige, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten. Hierunter fallen zum Beispiel Kinder unter 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind. Sie können das so genannte „Sozialgeld“ erhalten. Sozialgeld kann ebenfalls gezahlt werden, wenn der Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft ist. Bevor jedoch Sozialgeld gezahlt wird, sind zunächst andere vorrangige Leistungen zu prüfen. Darunter fallen: 

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit Wohngeld), wenn die Eltern eigenes Einkommen und Kinder haben – für die die Eltern Kindergeld beziehen – und Ihren Bedarf und den Bedarf der Partnerin/des Partners decken können, nicht aber den Bedarf ihrer Kinder. Mit KIZ muss die Hilfebedürftigkeit aber für mindestens drei zusammenhängende Monate überwunden werden können
  • Unterhaltsvorschuss für Kinder
  • Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, Ausbildungsgeld, BAB)
  • Wohngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld 

Diese oben genannten vorrangigen Leistungen werden auch als Einkommen angerechnet und mindern daher den Leistungsanspruch.

Mehrbedarf

In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf so genannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Ist das der Fall, dann erhöht sich der Betrag des ALG II. Ein Mehrbedarf wird durch entsprechende Nachweise automatisch ausgezahlt: 

  • Sie sind schwanger.
  • Sie sind alleinerziehend
  • Sie haben eine Behinderung und erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX.
  • Sie benötigen eine kostenaufwändige Ernährung.


Schwangerschaft

Bei Schwangerschaft gibt es eine Beihilfe für Umstandskleidung und bei der Geburt des Kindes eine Beihilfe für die Erstausstattung (Babybekleidung, Baby-Bett, Kinderwagen etc.).

Ausstattung persönlicher Schulbedarf

Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen. 

Zum 01.08 jeden Jahres werden 100 Euro ausbezahlt und zum 01.02 jeden Jahres 50 Euro. Die Vorlage der Schulbescheinigung reicht hierfür aus. 

 Weitere Leistungen sind unter Bildung und Teilhabe wiederzufinden.

Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur Antragsstellung finden Sie unter: 

 Jobcenter Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Neben der Gewährung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist es Anliegen und Aufgabe des Jobcenters, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in das Erwerbsleben zu integrieren.

Weitere Unterstützung und Beratung für (Allein-)Erziehende finden Sie unter:  Alleinerziehende (Öffnet in einem neuen Tab)  und   Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Jobcenter Stadt Kassel .

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Manchmal braucht eine Person mehr Geld vom Amt.
Zum Beipiel nach einem Unfall.
Oder.
Für eine wichtige Hilfe.
Das nennt man Mehr-Bedarf.
Weil diese Person für eine bestimmte Zeit mehr als die normale Hilfe vom Amt braucht.

Das steht im 13. Buch von diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch.

Bildnachweise

  • Jobcenter Kassel