Tier und Vogel des Jahres 2024

Mit der Wahl zum "Tier des Jahres" und zum "Vogel des Jahres" wird jedes Jahr der Fokus auf Tiere gelegt, deren Lebensraum gefährdet ist, weil sie einen Mensch-Tier-Konflikt hervorrufen oder weil sie einseitig wahrgenommen oder gar unbeliebt sind. Doch alle Wildtiere brauchen eine Stimme zum Überleben.

Tier des Jahres: Braunbrustigel

Vermutlich kennt ihn jedes Kind – den stacheligen Igel mit seinen dunklen Knopfaugen, der sich bei Gefahr so typisch zusammenkugelt. Von der Deutschen Wildtier Stiftung wurde er nun zum Tier des Jahres 2024 gewählt – einen Titel, den er nicht zum ersten Mal trägt. Der kleine nachtaktive Insektenfresser geht in vielen unserer Gärten auf Jagd und findet dort manchmal sogar ein Winterschlafquartier. Aber der Igel steht inzwischen auch bei uns in Hessen auf der Roten Liste.

Schon im Jahr 2009 war der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus), der überwiegend einfach als Igel oder Westigel bzw. Westeuropäischer Igel bekannt ist, Tier des Jahres. Nun wurde er für das Jahr 2024 erneut mit diesem Titel ausgezeichnet. Sowohl die bundesweite als auch die hessische Rote Liste der Säugetiere führt das kleine, einstmals häufige und weitverbreitete Stacheltier inzwischen auf der „Vorwarnliste“. Diese Einstufung macht deutlich, dass die Zahl wilder Igel merklich zurückgegangen ist. Zwar ist er aktuell noch nicht akut bedroht, aber es ist in naher Zukunft mit einer Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ zu rechnen, sollte sich die Situation nicht verbessern oder sogar noch verschlimmern.

Liste mit Gefährungsstufen

Einsatz für das Tier des Jahres

Die Absicht der Wahl zum Tier des Jahres besteht unter anderem darin, die Wichtigkeit von Natur- und Artenschutz an einem ganz konkreten Beispiel hervorzuheben und die öffentliche Aufmerksamkeit zu wecken. Über das Jahr hinweg machen Informationskampagnen verstärkt auf die jeweilige Tierart aufmerksam, die z.B. aufgrund ihrer aktuellen Gefährdung oder der Bedrohung ihres Lebensraums durch den Menschen ausgewählt wurde. Der Anlass kann genutzt werden, um Artenhilfskonzepte zu entwickeln und es werden konkrete Schutzprojekte ins Leben gerufen, an denen sich mitunter sogar engagierte Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Beispielsweise hat die Deutsche Wildtier Stiftung zusammen mit den NABU-Naturguckern und der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft unter der Leitung des Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung im September 2023 bereits zum ersten bundesweiten Monitoring von Igel und Maulwurf aufgerufen. Diese Aktion soll nun im Jahr des Igels wiederholt werden und alle können mitmachen!

Vogel des Jahres 2024

Fünf Arten standen zur Wahl, der Kiebitz hat das Rennen für sich gewonnen. Dieses Rampenlicht hat der Wiesenbrüter auch bitter nötig, denn seine Bestandszahlen gehen seit Jahrzehnten stetig zurück, auch bei uns in Hessen. Besonders die Entwässerung und der Verlust von Feuchtwiesen setzen dem „Gaukler der Lüfte“ zu.

Anfang Oktober 2023 stand das Ergebnis fest: der Kiebitz (Vanellus vanellus) konnte sich mit 27,8 % der knapp 120.000 Stimmen gegen Steinkauz, Rebhuhn, Rauchschwalbe und Wespenbussard durchsetzen und wurde zum Vogel des Jahres 2024. Ausgerichtet wurde die Wahl vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dessen bayerischem Partner, dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV). Damit steht er bereits zum zweiten Mal im Rampenlicht des Natur- und Artenschutzes, denn 1996 war ebenfalls ein Jahr des Kiebitzes. Seit vielen Jahren ist ein besorgniserregender Rückgang der Bestandszahlen in Deutschland zu verzeichnen, so leben nach Schätzungen des NABU derzeit noch 42.000 bis 67.000 Brutpaare in Deutschland, seit 1980 wird von einem Rückgang um 93% ausgegangen. In Hessen zählt er mittlerweile zu den seltenen Arten, es brüten nur noch zwischen 250 bis 500 Paare in fast ausschließlich in vier Regionen (Wetterau, Hessisches Ried, Raum Dieburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf).

Von Verantwortlichkeiten, Gesetzen, Erhaltungszuständen und Roten Listen 

Global betrachtet leben über die Hälfte aller Kiebitze in Europa, deshalb tragen sowohl Deutschland als auch Hessen per Gesetz eine sehr hohe Verantwortung für den Schutz und Erhalt dieser Vogelart. Wichtige Instrumente sind neben dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) auch die Vogelschutzrichtlinie (VSR). Gemäß den in § 7 BNatSchG genannten Kriterien ist der Kiebitz auf Basis der VSR besonders geschützt, darüber hinaus zählt er entsprechend der BArtSchV zu den streng geschützten Arten. Zur Bewertung der Gefährdung einer Art oder eines Lebensraumtyps (Schutzgut) dient der sogenannte Erhaltungszustand, der für das jeweilige Schutzgut über eine von drei Stufen verbunden mit einer speziellen Farbe (Ampelsystem) ausgedrückt wird.

Für den Kiebitz wird in Hessen derzeit vom schlechtesten Erhaltungszustand ausgegangen, sein Bestand ist somit stark gefährdet. Daher wundert es auch nicht, dass der bodenbrütende Wiesenvogel in der Roten Liste der Brutvögel als „vom Aussterben bedroht“ geführt wird.