Stallpflicht aufgehoben
Ausstellungen wieder möglich
Nach dem Ergebnis einer Risikobewertung hatte das Veterinäramt der Stadt Kassel am 12. Februar 2024 eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung angeordnet, um einen Ausbruch der gefährlichen Vogelgrippe bei Hausgeflügel zu verhindern. Zusätzlich war auch ein Verbot von überregionalen Geflügelausstellungen verfügt worden.
Diese Restriktionen werden nunmehr mit Wirkung vom 29. März 2024 aufgehoben.
Hier finden Sie die entsprechende Aufhebungs-Verfügung PDF-Datei 285 kB einschließlich Begründung.
Vorsorge-/Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügelpest: Verdächtige Symptome
Geflügelhaltung anmelden
Umgang mit toten Wildvögeln
Links und Downloads
- Merkblatt Schutz gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen, FLI, Stand 25.11.2016
- Merkblatt_Empfehlungskatalog Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland, FLI - Stand 09.12.2022
- Merkblatt Geflügelpest, FLI - Stand 22.08.2019
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, HMUKLV, Stand Okt. 2020 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt zur Geflügelpest, HMUKLV (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, FLI
- Merkblatt zur Geflügelpest, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht - Maßnahmen zur Stressvermeidung, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht, LLH, Stand Dez. 2020
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums und des Friedrich-Loeffler-Institutes.