Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Stallpflicht für Geflügel aufgehoben, Ausstellungen wieder möglich - Biosicherheitsmaßnahmen aber weiterhin konsequent zu beachten


Stallpflicht aufgehoben

Ausstellungen wieder möglich

Nach dem Ergebnis einer Risikobewertung hatte das Veterinäramt der Stadt Kassel am 12. Februar 2024 eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung angeordnet, um einen Ausbruch der gefährlichen Vogelgrippe bei Hausgeflügel zu verhindern. Zusätzlich war auch ein Verbot von überregionalen Geflügelausstellungen verfügt worden. 

Diese Restriktionen werden nunmehr mit Wirkung vom 29. März 2024 aufgehoben.

Hier finden Sie die entsprechende  Aufhebungs-Verfügung PDF-Datei 285 kB einschließlich Begründung.