Hilfe zur stationären Pflege - Heimbetreuung (Sozialhilfe)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 haben Anspruch auf Hilfe in stationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt.

Pflegekraft mit Seniorin

Beschreibung

Die „Hilfe zur Pflege“  nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII ) steht ausschließlich pflegebedürftigen Personen zu, die ihre Pflege nicht mithilfe der Pflegekasse und durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Die Pflegebedürftigkeit (§ 61 a SGB XII) richtet sich nach den gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen in einem Gutachten in Form von Pflegegraden festgelegt. 

Aus dem Pflegegrad ergibt sich der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form eines monatlichen Pflegegeldes, das direkt an die Einrichtungen gezahlt wird.

Weiterhin besteht Anspruch auf einen Leistungszuschlag.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig.

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld und Leistungszuschlag) nicht aus, um die Kosten der Einrichtung zu decken und können diese Kosten auch nicht durch das Einkommen und/oder Vermögen gedeckt werden, besteht möglicherweise Anspruch auf Übernahme der Restkosten durch das Sozialamt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Police

Police

Eine Police ist ein Papier von einer Versicherung.
Man spricht es so: Poliesse.
In dem Papier steht:
Es gibt einen Vertrag.
Zwischen dieser Person und dieser Versicherung.
Man braucht das Papier zum Beispiel:
Wenn man die Hilfe von dieser Versicherung braucht.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Das ist eine medizinische Pflege.
Diese Pflege wird von Fach-Leuten gemacht.
Man braucht dafür ein Rezept von einem Arzt.

Im 5. Buch von diesem Gesetz steht mehr über diese Pflege:
Sozial-Gesetz-Buch

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Das heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Es bedeutet auch:
Teilhabe beim Zusammen-Leben mit anderen Menschen bekommen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

stationäre Pflege (stationär)

stationäre Pflege (stationär)

Stationär bedeutet:
Etwas ist an einem Ort.
Es bleibt auch an diesem Ort.

Stationäre Pflege bedeutet:
Diese Pflege wird immer in einem Pflege-Heim gemacht.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

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