Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die eine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG betreiben und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Ausbildungsförderung erhalten.

Ausbildungs­förderung

Beschreibung

Für Ihre schulische Ausbildung können Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erhalten. Für den monatlichen Bedarf erhalten Sie Pauschalbeträge.

Durch entsprechende Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kassel ab
1. Februar 2023 auch für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG zuständig, für die bisher beim Landkreis Waldeck-Frankenberg die Zuständigkeit lag.

Nähere Regelungen zur Zuständigkeit finden Sie unter dem Punkt Details.

Die konkrete Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildung ab und ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder nicht.

Für eigene Kinder unter 14 Jahren kann ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden, wenn das Kind/die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Weiterhin ist die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung möglich, sofern Sie selbst beitragspflichtig versichert sind.

Online-Services

BAföG Digital (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

App „BAföGdirekt“

Plakat zur App "BAföG direkt"


Die neue App „BAföGdirekt“ stellt die bisherigen Features der Online-Beantragung ergänzend mobil zur Verfügung. Es lässt sich das zuständige Amt ermitteln und direkt per Anruf oder E-Mail aus der App heraus kontaktieren. Auch einen Routenplaner zur Besucheranschrift des Amtes beinhaltet die App. Eine wichtige neue Funktion ist die direkte Übermittlung von Dokumenten: Antragstellende können Unterlagen wie deren Kontoauszüge oder Steuerbescheide der Eltern mit ihrem Gerät fotografieren und direkt an das zuständige Amt übermitteln.
Die App können Sie für die Betriebssysteme Android und iOS kostenlos im Google-PlayStore und im Apple-AppStore herunterladen.

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Das ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Wenn ihre Eltern Geld vom Staat bekommen.
Und die Eltern deshalb viele Sachen nicht bezahlen können.
Diese Hilfe ist zum Beispiel für:

  • Schulsachen
  • Eintritt für ein Museum
  • Eintritt für Veranstaltungen
Schüler-Beförderungs-Kosten (Schülerbeförderungskosten)

Schüler-Beförderungs-Kosten (Schülerbeförderungskosten)

Schüler von der Grund-Schule können Geld für die Fahrt zur Schule bekommen.
Schüler von der Mittel-Stufe können Geld für die Fahrt zur Schule bekommen.
Mit dem Geld können die Schüler die Fahrt zur Schule bezahlen.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Bildnachweise

  • Colourbox.de
  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst