Beschreibung
Sie möchten wissen, in welchen Gebieten in der Stadt Kassel Anleinpflicht besteht, wo Ihr Hund nie hin darf oder wie Sie sich bei Verunreinigungen durch Ihren Hund verhalten müssen?
Die wichtigsten Regelungen haben wir in den folgenden Texten für Sie aufgelistet:
Hundeverordnung Land Hessen
Wie Ihr Hund zu kennzeichnen ist:
- Ein Halsband mit den Halterdaten des Eigentümers/der Eigentümerin. Darauf muss stehen: Vorname, Name, Anschrift und -wenn vorhanden- die Telefonnummer. Ob diese Angaben auf dem Halsband stehen, auf ein Metallschild graviert sind oder auf einem Zettel stehen, der in einem Etui bzw. einer Metallhülse untergebracht ist, das können Sie entscheiden.
- Eine gültige Hundesteuermarke (Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel vom 14.12.1998)
Wo Ihr Hund sonst angeleint sein muss:
- In Gaststätten
- In öffentlichen Verkehrsmitteln ABER ACHTUNG: Die Verkehrsgesellschaften können darüber hinaus auch noch einen Maulkorbzwang für Ihren Hund vorschreiben oder die Beförderung ganz ausschließen.
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und Messen.
- Bei Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen.
- In ausgewiesenen Park- und Grünanlagen sowie in der Fußgängerzone der Innenstadt (siehe Kasseler Hundeverordnung).
Kasseler Straßenordnung und Fuldaauenordnung
Hierhin darf Ihr Hund nie:
- Auf alle Kinderspielplätze
- In der Fuldaaue ins Wasser und in den Uferbereich bis zum jeweils ersten Landweg.
Hierhin darf Ihr Hund nur angeleint:
- In der Fuldaaue auf den ersten Landweg und in den Bereich oberhalb des ersten Landweges.
Wenn Ihr Hund öffentliche Flächen verunreinigt:
Die von Ihrem Hund verursachten Verunreinigungen auf und an öffentlichen Straßen, also auf Gehwegen, Plätzen, in Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder in unterirdischen Anlagen sowie in öffentlichen Park- und Grünanlagen sind von Ihnen bzw. der Aufsichtsperson unverzüglich zu beseitigen. Die Hinterlassenschaften können Sie im nächsten Abfalleimer entsorgen.
Verstöße gegen die Regelungen nach der Fuldaauen-Ordnung, der Kasseler Straßenordnung, der Kasseler Hundeverordnung oder der Hundeverordnung des Landes Hessen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hunde - Anleinpflicht und verschiedene Regelungen in der Stadt Kassel
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel