Beschreibung
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Wahlbehörde einen Wahlschein. Dieser berechtigt zum einen zur Briefwahl und zum anderen dazu, in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises zu wählen.
Wahlkreis für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausländerbeiratswahl ist die Stadt Kassel und für die 23 Ortbeiratswahlen der jeweilige Ortsbezirk (Stadtteil).
Zum Online-Service "Wahlschein beantragen"
Datenschutz Infoblatt zum Onlinewahlscheinantrag PDF-Datei 238 kB
Weitere Informationen zum Wahlschein finden Sie unter "Details".
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Briefwahlbüro/Wahlbehörde
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- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
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