Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (LKW und/oder Bus)
Die Fahrerlaubnis für Bus- oder LKW-Fahrer wird für fünf Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW und/oder Bus
Beschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und möchten eine bereits bestehende Fahrerlaubnisklasse verlängern.
Sofern Sie Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten, informieren Sie sich hier: Führerschein - Erweiterung
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der bestehenden Fahrerlaubnis ist spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit durch persönliche Vorsprache zu beantragen.
Fristen
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Führerscheins beträgt ca. 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen (Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) erfüllt sind. Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck, Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) zu verwenden. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Zusätzlich bei der Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E
Führungszeugnis (Belegart "O") -wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt-
Zusätzlich für die Klassen D und D1, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben,
ein leistungspsychologisches Gutachten (dieses enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Das Gutachten können Sie von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellen lassen.)
43,90 Euro bei Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E
56,90 Euro bei Verlängerung der Klassen D, D1, DE, D1E
zzgl. 28,60 Euro bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr)
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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