Sie können Ihre Fahrerlaubnis um eine weitere Führerscheinklasse erweitern lassen.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber/in einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern? Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis bestehen Ausnahmen für:
Die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
Die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet. Die Erweiterung der bisherigen Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor erreichen des, für die jeweilige Fahrzeugklasse vorgeschriebenen, Mindestalters beantragt werden.
16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
20 Jahre für die Klasse A, bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E, sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
24 Jahre für die Klasse A (direkter Zugang), D und DE
Um die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse beantragen zu können, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Fristen
Die Erweiterung der bisherigen Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrzeugklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Führerscheines beträgt ca. 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
Den Namen der Fahrschule, die Sie zur Prüfung begleitet.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste-Hilfe-Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes im Original nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf
Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste-Hilfe-Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes im Original, nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung im Original, nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf
Für die Klasse D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste-Hilfe-Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes im Original nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung im Original, nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf
Führungszeugnis (Belegart "O") -wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt-
Bitte beachten Sie:
Eine neue Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes wird nur dann benötigt, wenn Ihre letzte Antragstellung über 2 Jahre her ist.
Ein Nachweis an der Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn bei Ersterteilung bereits an einer Schulung in Erster Hilfe (oder an einer Erste-Hilfe-Ausbildung) teilgenommen wurde.
43,90 Euro bei Erweiterung der Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, C, C1, CE, C1E, L, T,
56,90 Euro bei Erweiterung Klasse D, D1, DE, D1E (ohne Module)
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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