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Wenn Sie nach Kassel ziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Umzug im Bürgerbüro anmelden.
Wohnsitz Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Stadt, Gemeinde oder aus dem Ausland kommend eine Wohnung in Kassel beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält. Nebenwohnung ist jede Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht eine Meldepflicht bei der Stadt/Gemeinde in der sich der Nebenwohnsitz befindet.
Sie ziehen innerhalb von Kassel um? Dann informieren Sie sich bitte hier.
Online-Services
Mit unserem Online-Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin in Kassel an- oder ummelden.
Derzeit steht der Online-Service nur zur An- oder Ummeldung des Hauptwohnsitzes zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Geben Sie Ihr tatsächliches Einzugsdatum (kann abweichen von dem Einzugsdatum auf der Wohnungsgeberbestätigung) an.
Bitte beachten Sie: Für Personen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) steht der Online-Service derzeit noch nicht zur Verfügung.
Zur Zeit kann es auf Grund von Wartungsarbeiten am Onlinedienst zu zeitweisen Störungen kommen. Bitte versuchen Sie es einen Tag später erneut. Vielen Dank.
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Nach Ihrem Einzug nutzen Sie entweder ganz entspannt unseren Online Service oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro (mit Wartezeiten auf einen Termin ist zu rechnen).
Information zur persönlichen Vorsprache
Bei Familien (Ehepaare, eingetragen Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.
Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen
eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt oder
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung anmelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es aktuell zu längeren Wartezeiten für die Terminvergabe kommen, die wir bei der Anmeldefrist berücksichtigen.
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen). Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit.
Zusätzlichbei Verheirateten/Verpartnerten die Eheurkunde im Original
Zusätzlichbei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
Zusätzlichbei Verwitweten die Sterbeurkunde im Original
Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.
Bitte beachten Sie, dass wir ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung die Anmeldung nicht vornehmen können! Die Bestätigung muss folgendes enthalten:
den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin
das tatsächliche Einzugsdatum,
die Anschrift der Wohnung
die Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Seite. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift.
Gebühren
Für die Wohnsitzanmeldung fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern müssen ggf. weitere Unterlagen vorgelegt werden. Dies muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich bei der alten Meldebehörde nicht abmelden.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt in Kassel acht Prozent der Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: Zweitwohnungssteuer
8 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
9 – 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Hinweis
Das Bürgerbüro bietet eine „Notfallsprechstunde“ an, die für dringende, nicht aufschiebbare Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vorgehalten wird. Die Notfallsprechstunde findet jeweils montags bis freitags von 7.50 bis 9 Uhr ohne Termin statt. Die maximale Personenzahl für diese Termine ist auf 40 Personen beschränkt.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Sie planen einen Umzug oder Wohnungswechsel? Dann ist Einiges zu regeln, haben Sie an alles gedacht? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
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