Zweitwohnungsteuer

Wer in Kassel eine Nebenwohnung hat, muss dies der Abteilung Steuern anzeigen. Hier ist auch die Steuererklärung zur Zweitwohnungsteuer einzureichen.

Beschreibung

Die Zweitwohnungsteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet erhoben.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner/ihrer Hauptwohnung für seinen/ihren Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner/ihrer Familienmitglieder innehat.

Steuerpflichtig ist, wer in der Stadt Kassel mit Nebenwohnung gemeldet ist oder eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Hessischen Meldegesetzes innehat, ohne jedoch mit Nebenwohnsitz gemeldet zu sein.

Um feststellen zu können, ob Ihnen diese Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Stadt Kassel dient und welche Bemessungsgrundlage im Falle einer Steuerpflicht anzusetzen wäre, werden Sie vom Amt Kämmerei und Steuern angeschrieben.

Eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ist in jedem Fall abzugeben.

Bei Wohnungen die eigengenutzt, ungenutzt, unentgeltlich oder unterhalb der ortüblichen Miete überlassen werden, gilt die ortsübliche Miete.
Die Nettokaltmiete ist die monatlich zu zahlende Miete für den Wohnraum ohne Nebenkosten (z.B. Kosten für Sammelheizung, Warmwasser oder Grundbesitzabgaben) und Betriebskosten (Strom‐ und Gasverbrauch).

Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 % der Jahresnettokaltmiete.

Online-Services

SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Zweitwohnungsteuer online erteilen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Steuern

Anschrift

Obere Königsstraße 7
34117 Kassel

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Das ist ein Papier vom Vermieter.
Darin steht:
Diese Person ist in einem Miets-Haus eingezogen.

Frei-Betrag (Freibetrag)

Frei-Betrag (Freibetrag)

Betrag ist ein anderes Wort für Geld.
Ein Frei-Betrag ist ein Teil vom Lohn.
Von diesem Teil muss man nichts an den Staat abgeben.

Von dem anderen Teil vom Lohn muss man etwas an den Staat abgeben.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.