Erreichbarkeit
Derzeit ist unser Passbildautomat defekt. Anträge werden trotzdem aufgenommen, das Foto kann entweder nachgereicht oder vom Kunden vorübergehend selbst mitgebracht werden. Erst, wenn das Foto nachgereicht wird, geht die Bestellung an die Bundesdruckerei.
Beschreibung
Für die Verwendung deutscher Dokumente und Urkunden im Ausland gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen:
Ausstellung der Apostille:
Die sogenannte "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird für die Verwendung in den Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" ausgestellt.
Legalisation:
Die Legalisation von Urkunden, auf die das Verfahren des Haager Übereinkommens nicht anwendbar ist, wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Sowohl die für die Legalisation erforderliche Beglaubigung als auch die Apostille werden durch das Regierungspräsidium Kassel ausgestellt. Bevor das Regierungspräsidium die Beglaubigung oder die Apostille ausstellen kann, müssen diese Urkunden durch die jeweils ausstellende Behörde vorbeglaubigt werden.
Die Vorbeglaubigungen sind von einer / einem Bediensteten vorzunehmen, deren / dessen Unterschriftsprobe dem Regierungspräsidium vorliegt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Informationsschalter im Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel