Vorbeglaubigung deutscher Urkunden und Dokumente zur Verwendung im Ausland

Für die Verwendung deutscher Dokumente und Urkunden im Ausland ist in manchen Fällen eine vorherige Beglaubigung erforderlich.

Beschreibung

Für die Verwendung deutscher Dokumente und Urkunden im Ausland gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen:

Ausstellung der Apostille:
Die sogenannte "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird für die Verwendung in den Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" ausgestellt.


Legalisation:
Die Legalisation von Urkunden, auf die das Verfahren des Haager Übereinkommens nicht anwendbar ist, wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.


Sowohl die für die Legalisation erforderliche Beglaubigung als auch die Apostille werden durch das Regierungspräsidium Kassel ausgestellt. Bevor das Regierungspräsidium die Beglaubigung oder die Apostille ausstellen kann, müssen diese Urkunden durch die jeweils ausstellende Behörde vorbeglaubigt werden.

Die Vorbeglaubigungen sind von einer / einem Bediensteten vorzunehmen, deren / dessen Unterschriftsprobe dem Regierungspräsidium vorliegt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Informationsschalter im Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Das ist diese Person.

Dieses Papier hat einen Stempel.
Dann weiß man:
Diese Info ist von Fach-Leuten aus dem Bereich Recht geprüft.
Das nennt man auch beglaubigt.

So ein Papier gibt es auch beim Standes-Amt.
Das ist das Amt, wo man heiratet.
Dort kann man eine Kopie von diesem Papier machen.
Diese Kopie muss auch beglaubigt sein.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Untersuchungs-Berechtigungs-Schein (Untersuchungsberechtigungsschein)

Untersuchungs-Berechtigungs-Schein (Untersuchungsberechtigungsschein)

Das ist ein Papier von der Kranken-Kasse.
Man braucht es für eine Untersuchung beim Arzt oder bei einer Ärztin:
Wenn man unter 18 Jahre ist.
Und wenn man eine Ausbildung beginnt.

Bei der Untersuchung wird geschaut:

  • Ist die Person gesund.
  • Kann die Person arbeiten.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.