Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person während eines Besuches übernommen werden. Jetzt auch online möglich!

Beschreibung

Wenn Sie einen ausländischen Gast für kurze Zeit (höchstens 3 Monate) nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Gast eine Verpflichtungserklärung abgeben. Für ein Besuchsvisum kann eine Verpflichtungserklärung erforderlich sein, in einigen Fällen ist aber auch eine formlose Einladung ausreichend. Über das  Auswärtige Amt (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie sich informieren, ob Ihr Gast ein Visum benötigt.

Mit einer Verpflichtungserklärung von einem/einer in Deutschland lebenden Gastgeber/in kann nachgewiesen werden, dass ausreichende finanzielle Mittel sowohl zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise vorhanden sind. An der Entscheidung über ein Visum, für das die Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, sind wir nicht beteiligt.

Der Gastgeber/die Gastgeberin haftet dann für den Zeitraum vom Beginn der Gültigkeit des Visum bis zur Beendigung des Aufenthalts für Kosten, die dem Staat während des Aufenthaltes des Gastes entstehen.

Dazu gehören:

  • die Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Erstattung aller öffentlichen Mittel, die evtl. für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum oder die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall aufgewendet werden müssen)
  • die Kosten der Ausreise (einschließlich Flugticket, auch Kosten einer evtl. zwangsweisen Abschiebung bis zum ausländischen Zielort, Verpflegungskosten, Kosten einer Haftunterbringung usw.).

Online-Services

  1. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unseres Online-Services über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen in der Rubrik „Details“ auf dieser Seite.
  2. Scannen oder fotografieren Sie u. a. Ihr Ausweisdokument, Ihre letzten 3 Einkommensnachweise und Ihre finanziellen Verpflichtungen etc.
  3. Vervollständigen Sie manuell die erforderlichen Daten und laden alle erforderlichen Unterlagen über unseren Online-Service hoch
  4. Nachweise über finanzielle Verpflichtungen wie z.B. Kreditverträge etc. laden Sie bitte in unserem Online-Service unter "Weitere Dokumente und Nachweise" hoch.   
  5. Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Wenn wir dann einen Termin mit Ihnen vereinbart haben, ist alles für Sie vorbereitet und die Verpflichtungserklärung muss nur noch bezahlt und unterschrieben werden.
Stadt Kassel - Daten und Dokumente für Verpflichtungserklärung online übermitteln (Öffnet in einem neuen Tab)
Landkreis Kassel - Vordruck zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt

Montag8 - 11.30 Uhr und 15 - 15.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch8 - 11.30 Uhr und 15 - 15.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Freitag8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Übermittlungs-Sperre (Übermittlungssperre)

Übermittlungs-Sperre (Übermittlungssperre)

Das ist ein Verbot.
Dann dürfen von einer Person bestimmte Daten aus dem Melde-Register nicht weiter-gegeben werden.

Ein Melde-Register ist eine Liste.
Darin stehen Daten von Personen.
Zum Beispiel:

  • Namen.
  • Adressen.
Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Das ist diese Person.

Dieses Papier hat einen Stempel.
Dann weiß man:
Diese Info ist von Fach-Leuten aus dem Bereich Recht geprüft.
Das nennt man auch beglaubigt.

So ein Papier gibt es auch beim Standes-Amt.
Das ist das Amt, wo man heiratet.
Dort kann man eine Kopie von diesem Papier machen.
Diese Kopie muss auch beglaubigt sein.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Das ist ein Papier vom Vermieter.
Darin steht:
Diese Person ist in einem Miets-Haus eingezogen.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.