Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)
Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen werden.
Beschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Details
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird eine Verpflichtungserklärung in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweise über sämtliche Einkünfte aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen (Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Verdienstabrechnungen; bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters/der Steuerberaterin über das bereinigte monatliche Nettoeinkommen mit Angabe der Krankenversicherungskosten (gerne können Sie dazu unseren Vordruck nutzenPDF-Datei54 kB). Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und/oder Steuerbescheid ist nicht ausreichend.
Nachweise über vorhandenes Vermögen (sofern kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist)
Nachweise über sämtliche Zahlungsverpflichtungen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
Mietvertrag oder Kaufvertrag der aktuellen Wohnung
Daten (inkl. Adresse und Passnummer) der eingeladenen Person(en), falls vorhanden Passkopie
Zur schnelleren Aufnahme der Daten, kann das bereitgestellte Formular ausgefüllt mitgebracht werden (siehe Rubrik "Formulare").
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Bitte beachten Sie bei Barzahlung: Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 Euro. Der Automat wechselt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem/der eingeladenen Ausländer/in dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer/die Ausländerin dafür Beiträge bezahlt hat).
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt von Ausländern, die beabsichtigen, sich langfristig (mehr als 3 Monate) im Bundesgebiet aufzuhalten, gesichert sein.
Die Finanzierung des Aufenthaltes kann z.B. durch eigenes Vermögen, eine Bankbürgschaft oder eine Verpflichtung naher Verwandter gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Aufenthaltes ist, dass eine andere Person (Verpflichtungsgeber) mit ausreichendem Einkommen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abgibt.
Dies kann z.B. erforderlich sein bei
einem Aufenthalt als Au-Pair
einem Visumsantrag für die Einreise zur Eheschließung
einem Aufenthalt zur Ausbildung bzw. Studium
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss Ihr Einkommen so hoch sein, dass Sie und die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Person, zugunsten der eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) haben. Es muss darüber hinaus ein ausreichender pfändbarer Betrag im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen vorhanden sein.
Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommens wird im Einzelfall berechnet.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland sind einige Behördengänge zu erledigen. Das Wichtigste haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt.
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