Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel