Europawahl: Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Europawahl am 9. Juni teilnehmen. Es ist vor allem wichtig ist, dass man sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.

Die Wahlbenachrichtigung enthält organisatorische Hinweise, zum Beispiel, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen im Wahllokal hilft die Benachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, die Wählenden im Wählerverzeichnis zu finden. 

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann sein Wahllokal ab dem 3. Juni einfach über den Online-Wahllokalfinder auf  www.kassel.de/europawahl (Öffnet in einem neuen Tab) finden oder die Wahlbehörde unter 787-8510 anrufen. Allen Wahlvorständen in den Wahllokalen liegt zudem ein Straßenverzeichnis vor, sodass auch hier weitergeholfen werden kann.

Letzte Möglichkeit für die Briefwahl

Wählerinnen und Wähler, die an der Briefwahl teilnehmen, müssen den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein der Wahlbehörde so rechtzeitig zusenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7. Juni, von 8 bis 18 Uhr beantragt werden. Geht ein Wahlschein verloren, kann dieser nicht ersetzt werden. Sollte es einmal passiert sein, dass der beantragte Wahlschein nicht angekommen ist, kann bis Samstag, 8. Juni, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Wahlbehörde im Rathaus beantragt werden.