Radschnellverbindung Kassel-Vellmar

Durch die geplante Radschnellverbindung Kassel-Vellmar entsteht eine verbesserte Radinfrastruktur in den Bereichen Henschel-, Gottschalk-, Mombachstraße mit Anbindung Holländischer Platz bis Einmündung Fiedler Straße.

Zur Verbesserung der Radinfrastruktur und als einen ersten wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Mobilitätswende sollen im Umfeld der Stadt Kassel drei Radschnellverbindungen (RSV) entstehen, welche eine qualitativ hochwertige und zügige Anbindung für den Radverkehr zwischen dem Landkreis und der Stadt Kassel schaffen sollen. Die Stadt Kassel möchte gemeinsam mit dem Zweckverband Raum Kassel und der Stadt Vellmar die Radschnellverbindung Kassel - Vellmar auf Basis der Trassenfestlegung aus der Machbarkeitsstudie umsetzen. 


Übersichtslageplan

Nach einer ersten Konzeption für den gesamten Streckenabschnitt und dem Beginn der Erörterung von Detailfragen erfolgte eine Aufteilung der Gesamtstrecke in sechs Planungs- und Genehmigungsabschnitte, wovon vier der Abschnitte in der Gemarkung der Stadt Kassel im Abschnitt zwischen Holländischer Platz bis zur Stadtgrenze Vellmar im Bereich der Niedervellmarer Straße liegen. Der hier betrachtete Abschnitt KS 1 umfasst den Bereich vom Beginn/Ende der Radschnellverbindung am Holländischen Platz über die Henschel-, Gottschalk- und in kurzer Verschwenkung Mombachstraße bis zur Einmündung in die Fiedlerstraße, wo sich der nächste Planungs- und Genehmigungsabschnitt KS 2 (Fiedlerstraße) anschließt.

Für den Abschnitt KS 1 ist eine völlige Neugestaltung des Straßenquerschnitts mit Einrichtung einer Fahrradstraße entsprechend den Musterlösungen und Qualitätsstandards Nahmobilität Hessen / dem Radverkehrskonzept 2030 der Stadt Kassel vorgesehen. Damit erfolgt eine weitere Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. September 2019 zur Schaffung komfortabler durchgängiger Radverkehrsrouten in Nebenstraßen. Weiterhin ist eine Verbesserung für den Fußgängerverkehr verbunden mit einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch partielle Verbreiterung der Gehwege und Verbesserung der Gestaltung vorgesehen, um so insgesamt eine Aufwertung des multifunktionalen Straßenraumes zu erreichen. 

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Planungsfoto der Gottschalkstaße
Planungsfoto der Henschelstraße

Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur

Die Fahrbahn der Henschel- und der Gottschalkstraße befinden sich teilweise in einem schlechten baulichen Zustand (Henschel- und Mombachstraße Zustandsklasse 5 – Gottschalkstraße Zustandsklasse 3 mit ausgeprägten Einzelschadstellen). Darüber hinaus ist insbesondere im Einmündungsbereich Gottschalk- / Mombachstraße mit dem in Gegenlage befindlichen Zugang zum Kulturzentrum Schlachthof eine unübersichtliche Verkehrssituation mit einer undefinierten Parksituation sowie Problemen für die Einsehbarkeit des querenden Fußgängerverkehrs gegeben. 

Im Zuge der Anlage der Fahrradstraße ergeben sich Optionen für eine Neugestaltung, die unter Reduzierung der Flächen für den ruhenden Verkehr die Aufenthaltsqualität im gesamten Straßenzug steigern soll und eine Verbesserung der Sicherheit und des Angebots sowohl für den fußläufigen Verkehr als auch für den Radverkehr schaffen soll. Der erforderliche motorisierte Individualverkehr wird dabei auf das für den Anliegerverkehr erforderliche Minimum reduziert. Insgesamt ist eine vollständige Neugestaltung des Straßenquerschnitts vorgesehen.

Der ruhende Verkehr soll in definierten Flächen vorrangig auf der Westseite der Fahrbahn angeordnet und in das Gesamtstraßenbild integriert werden. Hierbei ist eine klare Abgrenzung zu den vorhandenen Rettungs- und Gebäudezufahrten vorgesehen, um den hier aktuell ebenfalls nicht zufriedenstellenden Ausbauzustand zu verbessern.

Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030

Der gesamte hier betrachtete Maßnahmenbereich ist im VEP als Entwicklungskorridor zur Stärkung des Radverkehrs und punktuell für die Förderung des Fußverkehrs vorgesehen. Diesen Aspekten wird mit der geplanten Neugestaltung des Verkehrsraumes zu einer Fahrradstraße und mit der Aufwertung der Fußgängerbereiche einhergehend mit der Stärkung der Aufenthaltsfunktion Rechnung getragen.

Im Einzelnen trägt die Maßnahme positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:

  • A2 Trennung von Fuß- und Radverkehr (Verlagerung von Radverkehr auf die neue Fahrradstraße im Bereich Henschelstraße / K10)
  • A3 Barrierefreies Wegenetz (Schaffung von barrierefreien Querungsstellen für den Fußverkehr entlang der gesamten Trasse)
  • A4 Nahmobilitätsfreundliche Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen (Vorfahrtsregelung für die Fahrradstraße im Bereich der Mombachstraße / Verschwenkung zwischen den Einmündungen Fiedlerstraße und Gottschalkstraße)
  • A5 Fußgängerfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume    (Schaffung neuer Aufenthaltsflächen und Flächen für den Fußverkehr insbesondere im nördlichen Abschnitt der Gottschalkstraße aber auch in der Henschelstraße)
  • B1 Erweiterung des Haupt- und Nebennetzes (durch Herstellung der Fahrradstraße als Bestandteil der RSV)
  • B2 Einrichtung von Radkomfortrouten (im Rahmen der Ausweisung als RSV werden erstmals Qualitätsstandards für den Radverkehr bei der Planung und Realisierung mit dem Ziel einer Verbesserung des Komforts für den Radverkehr zugrunde gelegt)
  • B3 Ausbau des Radwegenetzes (durch Neuausweisung der RSV – Schaffung einer Radroute parallel zur Holländischen Straße)
  • B5 Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen (geplante Gestaltung als durchgängige Fahrradstraße)
  • B6 Verkehrssicherheit für den Radverkehr (durch klare Vorrangregelung für den Radverkehr im Zuge der Ausweisung als Fahrradstraße)
  • B7 Systematischer Ausbau der Abstellanlagen an wichtigen Zielorten und in Quartieren sowie Einrichtung von Fahrradstationen (Schaffung von Fahrradstellplätzen, auch für Sonderfahrräder)
  • D3 Anpassung der Verkehrsregelungen zur Verhinderung von Schleichverkehren   
    (durch Ausweisung als Fahrradstraße mit der Verkehrseinschränkung Durchfahrt nur für Anlieger einhergehend mit einer gebotenen Geschwindigkeitsreduzierung auf das Niveau des Radverkehrs sowie durch die Führung des Kfz-Verkehrs im Einrichtungssystem wird die Achse vom Stadtzentrum nach Norden über das Nebenstraßennetz in diesem Bereich eingeschränkt bzw. ist für den Durchgangsverkehr künftig untersagt)

(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)

Radverkehrsförderung

Bei der Gottschalk- und der Henschelstraße handelt es sich um Anliegerstraßen, welche stark vom Radverkehr frequentiert werden und eine Hauptroute für den Radverkehr aus Richtung Norden zum Stadtzentrum und zur Universität darstellen. Der Straßenzug ist jedoch aktuell auch stark durch ruhenden und fließenden Verkehr über das Nebenstraßennetz zum Stadtzentrum geprägt, was teilweise zu unübersichtlichen Situationen und einem Gefährdungspotential für den Radverkehr führt.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße einhergehend mit einer Neuausrichtung des ruhenden Verkehrs soll diese Situation grundlegend verbessert werden und somit auch einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aber auch zur Stärkung des Radverkehrs insgesamt erreicht werden. Dies gilt insbesondere im Gesamtzusammenhang der Ausweisung der RSV und somit der erstmaligen Schaffung einer durchgängigen Radroute mit mehreren Kilometern Länge unter Einhaltung einheitlicher Qualitätsanforderungen an den Radverkehr. Die Gestaltung der Fahrradstraßen in Kassel soll einem einheitlichen Prinzip folgen, dass sowohl den Wiedererkennungswert von Fahrradstraßen steigert, als auch die Verkehrssicherheit für den Radverkehr und gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer vergrößert.

Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.12.37) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen II.(2), II.(4), II.(7) und III. bei.

Fußverkehrsförderung

Durch die direkte Nähe zur Universität Kassel werden die Seitenbereiche für den Fußverkehr verbreitert. Dies stärkt die Aufenthaltsqualität. Im Bereich der Mombachstraße sollen Sitzmöglichkeiten zum Ausruhen einladen. Zum leichteren Queren werden gesicherte und ungesicherte Querungshilfen geplant. Der Einmündungsbereich Gottschalkstraße / Mombachstraße wird fußgängerfreundlich angepasst, indem die Fahrbahnränder weiter in Richtung Fahrbahnachse gezogen werden. Hier soll zur besseren Querung zusätzlich ein Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) angelegt werden.

Klimaschutz

Durch die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs und die Schaffung eines attraktiven Angebots in diesem Verkehrssegment wird ein deutlicher Anreiz im Zuge der Mobilitätswende zum Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr aufgezeigt. In Randbereichen ist darüber hinaus die Schaffung neuer kleiner Grünflächen unter Entsiegelung der Oberfläche vorgesehen und für die bestehenden Bäume in der Gottschalkstraße soll durch Einrichtung von Baumrosten eine Verbesserung der Habitatsituation erreicht werden. Hierbei ergeben sich bei der Planungsvariante etwa 67 m² Flächenentsiegelung innerhalb des dicht bebauten urbanen Raums.