Zur Verbesserung der Radinfrastruktur und als einen ersten wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Mobilitätswende sollen im Umfeld der Stadt Kassel drei Radschnellverbindungen (RSV) entstehen, welche eine qualitativ hochwertige und zügige Anbindung für den Radverkehr zwischen dem Landkreis und der Stadt Kassel schaffen sollen. Die Stadt Kassel möchte gemeinsam mit dem Zweckverband Raum Kassel und der Stadt Vellmar die Radschnellverbindung Kassel - Vellmar auf Basis der Trassenfestlegung aus der Machbarkeitsstudie umsetzen.
Nach einer ersten Konzeption für den gesamten Streckenabschnitt und dem Beginn der Erörterung von Detailfragen erfolgte eine Aufteilung der Gesamtstrecke in sechs Planungs- und Genehmigungsabschnitte, wovon vier der Abschnitte in der Gemarkung der Stadt Kassel im Abschnitt zwischen Holländischer Platz bis zur Stadtgrenze Vellmar im Bereich der Niedervellmarer Straße liegen. Der hier betrachtete Abschnitt KS 1 umfasst den Bereich vom Beginn/Ende der Radschnellverbindung am Holländischen Platz über die Henschel-, Gottschalk- und in kurzer Verschwenkung Mombachstraße bis zur Einmündung in die Fiedlerstraße, wo sich der nächste Planungs- und Genehmigungsabschnitt KS 2 (Fiedlerstraße) anschließt.
Für den Abschnitt KS 1 ist eine völlige Neugestaltung des Straßenquerschnitts mit Einrichtung einer Fahrradstraße entsprechend den Musterlösungen und Qualitätsstandards Nahmobilität Hessen / dem Radverkehrskonzept 2030 der Stadt Kassel vorgesehen. Damit erfolgt eine weitere Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. September 2019 zur Schaffung komfortabler durchgängiger Radverkehrsrouten in Nebenstraßen. Weiterhin ist eine Verbesserung für den Fußgängerverkehr verbunden mit einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch partielle Verbreiterung der Gehwege und Verbesserung der Gestaltung vorgesehen, um so insgesamt eine Aufwertung des multifunktionalen Straßenraumes zu erreichen.
Notwendigkeit der Baumaßnahme
Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Die Fahrbahn der Henschel- und der Gottschalkstraße befinden sich teilweise in einem schlechten baulichen Zustand (Henschel- und Mombachstraße Zustandsklasse 5 – Gottschalkstraße Zustandsklasse 3 mit ausgeprägten Einzelschadstellen). Darüber hinaus ist insbesondere im Einmündungsbereich Gottschalk- / Mombachstraße mit dem in Gegenlage befindlichen Zugang zum Kulturzentrum Schlachthof eine unübersichtliche Verkehrssituation mit einer undefinierten Parksituation sowie Problemen für die Einsehbarkeit des querenden Fußgängerverkehrs gegeben.
Im Zuge der Anlage der Fahrradstraße ergeben sich Optionen für eine Neugestaltung, die unter Reduzierung der Flächen für den ruhenden Verkehr die Aufenthaltsqualität im gesamten Straßenzug steigern soll und eine Verbesserung der Sicherheit und des Angebots sowohl für den fußläufigen Verkehr als auch für den Radverkehr schaffen soll. Der erforderliche motorisierte Individualverkehr wird dabei auf das für den Anliegerverkehr erforderliche Minimum reduziert. Insgesamt ist eine vollständige Neugestaltung des Straßenquerschnitts vorgesehen.
Der ruhende Verkehr soll in definierten Flächen vorrangig auf der Westseite der Fahrbahn angeordnet und in das Gesamtstraßenbild integriert werden. Hierbei ist eine klare Abgrenzung zu den vorhandenen Rettungs- und Gebäudezufahrten vorgesehen, um den hier aktuell ebenfalls nicht zufriedenstellenden Ausbauzustand zu verbessern.
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Der gesamte hier betrachtete Maßnahmenbereich ist im VEP als Entwicklungskorridor zur Stärkung des Radverkehrs und punktuell für die Förderung des Fußverkehrs vorgesehen. Diesen Aspekten wird mit der geplanten Neugestaltung des Verkehrsraumes zu einer Fahrradstraße und mit der Aufwertung der Fußgängerbereiche einhergehend mit der Stärkung der Aufenthaltsfunktion Rechnung getragen.
Im Einzelnen trägt die Maßnahme positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A2 Trennung von Fuß- und Radverkehr (Verlagerung von Radverkehr auf die neue Fahrradstraße im Bereich Henschelstraße / K10)
- A3 Barrierefreies Wegenetz (Schaffung von barrierefreien Querungsstellen für den Fußverkehr entlang der gesamten Trasse)
- A4 Nahmobilitätsfreundliche Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen (Vorfahrtsregelung für die Fahrradstraße im Bereich der Mombachstraße / Verschwenkung zwischen den Einmündungen Fiedlerstraße und Gottschalkstraße)
- A5 Fußgängerfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume (Schaffung neuer Aufenthaltsflächen und Flächen für den Fußverkehr insbesondere im nördlichen Abschnitt der Gottschalkstraße aber auch in der Henschelstraße)
- B1 Erweiterung des Haupt- und Nebennetzes (durch Herstellung der Fahrradstraße als Bestandteil der RSV)
- B2 Einrichtung von Radkomfortrouten (im Rahmen der Ausweisung als RSV werden erstmals Qualitätsstandards für den Radverkehr bei der Planung und Realisierung mit dem Ziel einer Verbesserung des Komforts für den Radverkehr zugrunde gelegt)
- B3 Ausbau des Radwegenetzes (durch Neuausweisung der RSV – Schaffung einer Radroute parallel zur Holländischen Straße)
- B5 Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen (geplante Gestaltung als durchgängige Fahrradstraße)
- B6 Verkehrssicherheit für den Radverkehr (durch klare Vorrangregelung für den Radverkehr im Zuge der Ausweisung als Fahrradstraße)
- B7 Systematischer Ausbau der Abstellanlagen an wichtigen Zielorten und in Quartieren sowie Einrichtung von Fahrradstationen (Schaffung von Fahrradstellplätzen, auch für Sonderfahrräder)
- D3 Anpassung der Verkehrsregelungen zur Verhinderung von Schleichverkehren
(durch Ausweisung als Fahrradstraße mit der Verkehrseinschränkung Durchfahrt nur für Anlieger einhergehend mit einer gebotenen Geschwindigkeitsreduzierung auf das Niveau des Radverkehrs sowie durch die Führung des Kfz-Verkehrs im Einrichtungssystem wird die Achse vom Stadtzentrum nach Norden über das Nebenstraßennetz in diesem Bereich eingeschränkt bzw. ist für den Durchgangsverkehr künftig untersagt)
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
Radverkehrsförderung
Bei der Gottschalk- und der Henschelstraße handelt es sich um Anliegerstraßen, welche stark vom Radverkehr frequentiert werden und eine Hauptroute für den Radverkehr aus Richtung Norden zum Stadtzentrum und zur Universität darstellen. Der Straßenzug ist jedoch aktuell auch stark durch ruhenden und fließenden Verkehr über das Nebenstraßennetz zum Stadtzentrum geprägt, was teilweise zu unübersichtlichen Situationen und einem Gefährdungspotential für den Radverkehr führt.
Durch die Ausweisung als Fahrradstraße einhergehend mit einer Neuausrichtung des ruhenden Verkehrs soll diese Situation grundlegend verbessert werden und somit auch einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aber auch zur Stärkung des Radverkehrs insgesamt erreicht werden. Dies gilt insbesondere im Gesamtzusammenhang der Ausweisung der RSV und somit der erstmaligen Schaffung einer durchgängigen Radroute mit mehreren Kilometern Länge unter Einhaltung einheitlicher Qualitätsanforderungen an den Radverkehr. Die Gestaltung der Fahrradstraßen in Kassel soll einem einheitlichen Prinzip folgen, dass sowohl den Wiedererkennungswert von Fahrradstraßen steigert, als auch die Verkehrssicherheit für den Radverkehr und gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer vergrößert.
Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.12.37) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen II.(2), II.(4), II.(7) und III. bei.
Fußverkehrsförderung
Durch die direkte Nähe zur Universität Kassel werden die Seitenbereiche für den Fußverkehr verbreitert. Dies stärkt die Aufenthaltsqualität. Im Bereich der Mombachstraße sollen Sitzmöglichkeiten zum Ausruhen einladen. Zum leichteren Queren werden gesicherte und ungesicherte Querungshilfen geplant. Der Einmündungsbereich Gottschalkstraße / Mombachstraße wird fußgängerfreundlich angepasst, indem die Fahrbahnränder weiter in Richtung Fahrbahnachse gezogen werden. Hier soll zur besseren Querung zusätzlich ein Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) angelegt werden.
Klimaschutz
Durch die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs und die Schaffung eines attraktiven Angebots in diesem Verkehrssegment wird ein deutlicher Anreiz im Zuge der Mobilitätswende zum Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr aufgezeigt. In Randbereichen ist darüber hinaus die Schaffung neuer kleiner Grünflächen unter Entsiegelung der Oberfläche vorgesehen und für die bestehenden Bäume in der Gottschalkstraße soll durch Einrichtung von Baumrosten eine Verbesserung der Habitatsituation erreicht werden. Hierbei ergeben sich bei der Planungsvariante etwa 67 m² Flächenentsiegelung innerhalb des dicht bebauten urbanen Raums.
Technische Gestaltung
Der Planungs‐ und Genehmigungsabschnitt mit der Henschel‐ und Gottschalkstraße sowie dem Teilbereich der Mombachstraße ist 660 m lang und soll mit einer Fahrradstraße mit 4,50 m nutzbarer Kernfahrbahnbreite zuzüglich Markierung und Sicherheitstrennstreifen entsprechend der Qualitätsstandards für eine RSV / Nahmobilität Hessen ausgebaut werden. Daran anschließend sind abschnittsweise PKW‐Parkplätze in Längsaufstellung sowie Fahrradstellplätze, u.a. auch für Sonder‐ und Lastenräder vorgesehen.
Die gesamte Beleuchtungssituation ist abgängig und soll im Zuge des Umbaus erneuert werden. Die Festlegung der Maststandorte einschließlich der lichttechnischen Berechnung sind von der Städtische Werke Netz + Service GmbH durchgeführt worden.
Die Ergebnisse der Straßenentwässerung (Straßenabläufe) aus der Befahrung von KASSELWASSER liegen vor und wurden in die Planung mit einbezogen. Die neu platzierten Straßenabläufe sind im Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Im Zuge der Befahrung wurden auch die Hausanschlussleitungen der Grundstücke ausgewertet. Ein notwendiger Sanierungsbedarf wurde dabei nicht festgestellt.
Soweit möglich soll die Fahrbahn mit einem Dachprofil ausgeführt werden. Die Flächen für den ruhenden Verkehr und die Gehwege sollen mit einem Gefälle zur Fahrbahn über diese entwässert werden.
Bei der Gestaltung der Gehwege sollen die bestehenden Bäume in die Gehweganlage integriert und mit Baumrosten gesichert werden, wo dies der Wurzelverlauf zulässt. Alternativ können die Baumscheiben mit einer aus Sand und Splitt befestigten Oberfläche, die unempfindlich gegenüber oberflächennahen Wurzelwuchs ist, hergestellt werden. Ergänzend soll der Baumbestand insbesondere im Bereich der Mombachstraße erweitert werden. Sitzmöglichkeiten im Bereich der Bäume im Bereich der Mombachstraße und Gottschalkstraße sind geplant. Ebenso sollen die Gehwege insbesondere im Bereich der Cafés / Restaurants verbreitert und so eine multifunktionale öffentliche Fläche geschaffen werden. Der Parkstreifen wird optisch durch unterschiedliche Oberflächenmaterialien vom Gehweg getrennt. Der Gehwegbereich soll Betonplatten und der Parkstreifen soll Basaltgroßpflaster erhalten.
Die Oberfläche der Fahrbahn ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Hierbei werden die Kreuzungsbereiche rot eingefärbt, um die Vorrangregelung in der optischen Wahrnehmung zu verstärken.
Ausgewählte verkehrliche Wirkungen
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sind für alle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs die Wirkungen auf den Kfz-Verkehr und die Zielkonflikte darzustellen (vgl. Ziffer III im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, Nr. 101.18.12.37).
Radverkehr
Der Radverkehr wird durch die geplante Maßnahme, wie bereits beschrieben durch die Vorrangregelung und die Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs auf den Anliegerverkehr deutlich gestärkt. Darüber hinaus wird durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und die Einrichtung seitlicher Markierungen der Straßenzug übersichtlicher und somit potentiell das Unfallrisiko gesenkt. Weiterhin wird durch die Ausweisung von Fahrradstellplätzen die Möglichkeit zur geordneten Abstellung und Sicherung von Fahrrädern gegeben.
Fußverkehr
Der Ausbau und die Verbreiterung der Gehwege in Teilbereichen führen zu einer deutlichen Stärkung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies verstärkt sich noch durch die Einbindung der jetzt am Fahrbahnrand stehenden Baumbepflanzung in die Fußverkehrsfläche. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird ein durchgängiges Leit- und barrierefreies Querungssystem eingerichtet und somit eine Verbesserung der eigenständigen Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Darüber hinaus wird durch die Neuordnung der Parksituation mit einer Vermeidung von undefinierten Parken in Anschlussbereichen des Gehwegs (insbesondere im Bereich der Einmündung Gottschalkstraße / Mombachstraße) die Durchgängigkeit für den Fußverkehr und die Verkehrssicherheit verbessert.
Kfz-Verkehr
Im Zuge der Radschnellverbindung KS 1 wird ein Einrichtungssystem für den Kfz-Verkehr auf dem Abschnitt Holländischer Platz bis Hegelsbergstraße geplant. Dies soll dazu dienen den Durchgangsverkehr in den Fahrradstraßen zu vermindern. Der Kfz-Verkehr wird auf den Quell-/Zielverkehr reduziert. Somit ergibt sich insgesamt eine Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens verbunden mit einer Verminderung der Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der Umweltbelastung.
Ruhender Kfz-Verkehr
Der ruhende Verkehr wird neu geordnet und angepasst. Hierdurch entfallen Stellplätze (StP) für Kraftfahrzeuge. Bei den verbleibenden Stellplätzen wird die Qualität und Zugänglichkeit verbessert. Es handelt sich bei den heutigen und geplanten Stellplätzen um gebührenpflichtige Stellplätze mit zeitlicher Einschränkung. Ausgenommen sind drei Stellplätze in der Henschelstraße Ecke Holländischen Straße. Insgesamt ergeben sich in den Abschnitten nachfolgende Veränderungen der Stellplatzsituation:
- Parkplatz am K10
o aktuell 78 Stellplätze (StP) Pkw davon 2 Behinderten StP / 10 StP (Nextbike)
o neu 73 StP Pkw (davon 2 Behinderten StP) / 10 StP Fahrrad (Nextbike) - Henschelstraße Einmündung zur Holländischen Straße
o aktuell 20 StP Pkw / 0 StP Fahrrad
o neu 17 StP Pkw / 6 StP Fahrrad (davon 2 StP Lastenrad) - Henschelstraße vom K10 bis Kreuzung Moritzstraße
o aktuell 23 StP Pkw
o neu 13 StP Pkw - Gottschalkstraße von Kreuzung Moritzstraße bis Einmündung Ludwigstraße
o aktuell 36 StP Pkw hiervon 3 mit Einschränkung (Halteverbotszeiten) / 12 StP Fahrrad
o neu 18 StP Pkw (davon 2 StP Carsharing) / 20 StP Fahrrad + 1 Kfz-Ladezone - Gottschalkstraße von Einmündung Ludwigstraße bis Einmündung Westring
o aktuell 41 StP Pkw / 0 StP Fahrrad
o neu 11 StP Pkw / 8 StP Fahrrad - Gottschalkstraße von Einmündung Westring bis Einmündung Mombachstraße
o aktuell 29 StP Pkw / 30 StP Fahrrad
o neu 9 StP Pkw / 20 StP Fahrrad / 1 Kfz-Ladezone - Mombachstraße zwischen Einmündung Gottschalkstraße und Einmündung Fiedlerstraße
o aktuell 10 StP Pkw
o neu 5 StP Pkw / 12 StP Fahrrad (davon 5 StP Lastenrad)
In Summe sind 237 Pkw-Stellplätze, wovon 6 mit Einschränkung sind, im Bestand vorhanden. 46 Fahrradstellplätze wovon 10 Nextbike angehörig sind. Nach dem Umbau ergeben sich 146 Pkw-Stellplätze (2 davon mit Einschränkung und 2 als Car-Sharing-Parkplätze). Dies entspricht einem Pkw-Stellplatzentfall im gesamten Abschnitt KS 1 von 38,3%. Hinzu kommen neu 66 Fahrradstellplätze (davon 7 für Lastenrad) und 2 Kfz-Ladezonen.
ÖPNV
Keine Einschränkungen / Auswirkungen.
Durchführung der Maßnahmen
Auf Grundlage der Vorplanung fand eine Abstimmung mit den betreffenden Ver‐ und Entsorgungsunternehmen statt, in deren Zug auch der Baubedarf dieser Träger öffentlicher Belange eruiert und in ein erstes Ablaufkonzept aufgenommen wurde.
Die Arbeiten von KASSELWASSER wurden in 2022 durchgeführt und sind abgeschlossen. Die Leitungsarbeiten von Städtische Werke Netz + Service GmbH werden 2024 ebenfalls abgeschlossen. Der Straßenbauarbeiten beginnen voraussichtlich ab Frühjahr 2025.
Verkehrsführung
Im Zuge der Baumaßnahme zur Radschnellverbindung Kassel–Vellmar (KS1) wird die Verkehrsführung im Bereich des Parkplatzes K10 sowie im umliegenden Straßennetz neu geordnet. Ziel der Maßnahme ist eine Verringerung des Durchgangsverkehrs im gesamten Bereich zwischen Henschel- und Mombachstraße sowie die damit verbundene Verbesserung der Verkehrs- und Aufenthaltsqualität.
Die Zufahrt zum Parkplatz K10 erfolgt künftig über eine baulich geschaffene Einfahrt gegenüber der Hausnummer 22.
Im Zuge der Neuordnung werden folgende verkehrsrechtliche Regelungen getroffen:
- Die Henschelstraße wird zwischen Moritzstraße und Nora-Platiel-Straße zur Einbahnstraße.
- Die Gottschalkstraße wird in zwei Abschnitten zur Einbahnstraße: Ab der Moritzstraße in Richtung Norden bis zur Ludwigstraße und ab dem Westring Richtung Ludwigstraße
Die genannten Einbahnstraßen werden zugleich als Fahrradstraßen ausgewiesen und sind somit für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben.
Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Regelungen erfolgt mit Abschluss der Baumaßnahme voraussichtlich im Oktober 2026.
Auf einen Blick
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