Waldneuanlage

Beschreibung

Nach dem Hessischen Waldgesetz ist für die Neuanlage von Wald und die Aufforstung (z.B. auf einer Rodungsfläche, Acker, Wiese) eine Genehmigung erforderlich. Um den Vorgang zu erleichtern, kann eine Waldneuanlage im Stadtgebiet Kassel auch online beantragt werden. 

Für jegliche Formen der Waldneuanlage haben die Antragstellenden die Möglichkeit online die notwendigen Anlagen sowie Angaben einzureichen und prüfen zu lassen. Hierbei werden naturschutz-, forstrechtliche und raumordnerische Belange abgeprüft. Die Entscheidung über das Prüfergebnis wird in einem rechtsfähigen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages mitgeteilt. 

Für die Erteilung von Genehmigungen nach den §§ 12 und 14 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) ist der Magistrat der Stadt Kassel zuständig. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses werden jeweils weitere Fachbehörden (wie z.B. das Forstamt als untere Forstbehörde) beteiligt. Bei Flächen von über fünf Hektar Größe ergeht die Entscheidung zudem im Benehmen mit dem Träger der Regionalplanung und der oberen Forstbehörde.

Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

Online-Services

Waldneuanlage online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Informationen zum Thema

Bei waldbeanspruchenden Vorhaben und Maßnahmen, für die die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums oder einer obersten Landesbehörde gegeben ist, vertritt das Dezernat Forsten die forstfachlichen Belange.

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