Beschreibung
Bestimmte Lebensräume wie z. B. Alleen, Feld- und Ufergehölze sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Handlungen oder Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung führen können, müssen von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel