Schutz bestimmter Lebensräume und Landschaftsbestandteile

Wenn Sie Maßnahmen an geschützten Lebensräumen wie Alleen, Feld- und Ufergehölzen durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einholen.

Beschreibung

Bestimmte Lebensräume wie z. B. Alleen, Feld- und Ufergehölze sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Handlungen oder Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung führen können, müssen von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel